Vor dem Auszug: Zustand belegen

Die Kaution ist Geld, das du dem Vermieter als Sicherheit gegeben hast. Er darf damit offene Miete oder Schäden begleichen. Alles andere gehört dir. Ob etwas ein Schaden ist, entscheidet sich oft an einer Frage: Wie sah die Wohnung beim Einzug aus und wie beim Auszug?

Darum ist das Übergabeprotokoll so wichtig. Das ist ein Blatt, auf dem du mit dem Vermieter Raum für Raum festhältst, was in Ordnung ist und was nicht. Beide unterschreiben. Hast du beim Einzug eines gemacht, nimm es zur Übergabe mit.

  • Fotos jedes Raums mit Datum, auch von Boden, Wänden, Küche und Bad.
  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung notieren.
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel ins Protokoll schreiben.
  • Neue Adresse und IBAN für die Rückzahlung schriftlich angeben.

Was abgezogen werden darf und was nicht

Wer in einer Wohnung lebt, nutzt sie ab. Deutschland: Veränderungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch hast du laut Gesetz nicht zu vertreten.

Österreich: Du gibst die Wohnung so zurück, wie du sie bekommen hast, abgesehen von der gewöhnlichen Abnützung. Leicht vergilbte Wände, Laufspuren im Parkett oder Dübellöcher in üblicher Zahl sind deshalb meist kein Grund für einen Abzug.

Abziehen darf der Vermieter dagegen offene Miete, echte Schäden wie ein Brandloch in der Arbeitsplatte und eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung. Lass dir jeden Abzug mit Grund und Betrag aufschlüsseln.

Deutschland: Wann das Geld zurückkommen muss

Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Der Vermieter darf prüfen, ob er noch Forderungen hat.

Das Bundesjustizministerium nennt drei bis sechs Monate nach Mietende als üblich. Steht noch die Nebenkostenabrechnung aus, behalten Vermieter oft einen Teil bis dahin ein. Der Einbehalt sollte zur erwarteten Nachzahlung passen, nicht die ganze Kaution umfassen.

Die Zinsen gehören dir: Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen, die Erträge erhöhen die Sicherheit. Nur im Studierenden- oder Jugendwohnheim muss sie nicht verzinst werden.

Ansprüche des Vermieters wegen Schäden verjähren sechs Monate, nachdem er die Wohnung zurückbekommen hat; mit der Kaution verrechnen darf er sie laut Bundesgerichtshof aber auch danach noch. Dein eigener Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach drei Jahren, gezählt ab Ende des Jahres, in dem er fällig wurde.

Österreich: Rückgabe unverzüglich, samt Zinsen

Das Mietrechtsgesetz verpflichtet den Vermieter, die Kaution verzinst anzulegen und nach Ende des Mietvertrags unverzüglich zurückzuzahlen, samt Zinsen und abzüglich berechtigter Forderungen. Unverzüglich heißt: ohne unnötige Verzögerung, nicht erst nach Monaten.

Will der Vermieter Schadenersatz für die Wohnung, muss er ihn binnen eines Jahres nach der Rückgabe gerichtlich geltend machen. Bekommst du deine Kaution nicht, kannst du sie in einem eigenen Verfahren zurückfordern: dort, wo es eine gibt, zuerst bei der Schlichtungsstelle der Gemeinde, sonst beim Bezirksgericht.

Achtung: Für Studierendenheime gilt das Mietrechtsgesetz nicht; dort zählt vor allem dein Vertrag.

Beispiel: Auszug aus der WG in DeutschlandFiktiv: Person B zieht aus, der Vermieter prüft. Kaution drei Kaltmieten zu 400 €, Zinsen und Abzüge ausgedacht.
Kaution: drei Kaltmieten zu 400 €
1.200,00 €
Zinsen aus der getrennten Anlage
6,00 €
Einbehalt bis zur Nebenkostenabrechnung
− 100,00 €
Brandloch in der Arbeitsplatte, laut Rechnung
− 80,00 €

Kommt zuerst zurück1.026,00 €

Wenn das Geld nicht kommt

Fordere die Kaution schriftlich zurück, mit Betrag, IBAN und einer Frist, etwa 14 Tage. In Österreich rät oesterreich.gv.at genau dazu und bietet einen Musterbrief an.

In Deutschland gerät der Vermieter mit einer solchen Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. Heb die Nachricht und alle Antworten auf.

Hilft das nicht, lass dich beraten, bevor du klagst: Mietervereine und Verbraucherzentralen in Deutschland, Arbeiterkammer und Mietervereinigung in Österreich.

In der WG: Wem gehört welcher Anteil?

Steht nur eine Person im Hauptmietvertrag, zahlt der Vermieter die Kaution an sie zurück. Wer zur Untermiete wohnt, hat seinen Anteil meist an den Hauptmieter gezahlt und bekommt ihn auch von dort zurück.

Ziehst du allein aus und die WG bleibt, übernimmt oft die Person, die nachzieht, deinen Anteil und zahlt ihn dir direkt. Haltet das schriftlich fest, mit Betrag und Datum.

Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Mietvertrag, das Gesetz und die verlinkten Stellen. Bei Streit helfen in Österreich Arbeiterkammer, Mietervereinigung und Schlichtungsstellen, in Deutschland Mietervereine und Verbraucherzentralen.

Quellen und Einordnung

Veränderliche Preise, Fristen und Regeln sind mit Prüfdatum und Geltungsbereich angegeben. Prüfe sie vor einer Entscheidung noch einmal bei der verlinkten Stelle.

  1. BGB § 551: Begrenzung und Anlage von MietsicherheitenDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Getrennte Anlage, Erträge stehen dem Mieter zu.
  2. BGB § 538: Abnutzung durch vertragsgemäßen GebrauchDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Der Mieter hat solche Veränderungen nicht zu vertreten.
  3. BGB § 548: Verjährung der ErsatzansprücheDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Sechs Monate ab Rückgabe der Wohnung.
  4. Deutscher Mieterbund: BGH zur Aufrechnung mit verjährten ForderungenDeutschland; zum Urteil VIII ZR 184/23 vom 10. Juli 2024, abgerufen am 24. September 2026. Verrechnung mit der Kaution auch nach Verjährung.
  5. Deutscher Mieterbund: Anspruch auf Rückgewähr der KautionDeutschland; Vortrag, abgerufen am 24. September 2026. Sicherheitseinbehalt bis zur Betriebskostenabrechnung.
  6. BGB §§ 195 und 199: VerjährungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Drei Jahre, Beginn mit Schluss des Jahres.
  7. BGB § 286: VerzugDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Verzug durch Mahnung nach Fälligkeit.
  8. Verbraucherzentrale NRW: Die erste eigene WohnungDeutschland; Stand 31. Oktober 2024, abgerufen am 24. September 2026. Übergabeprotokoll, Unterschrift beider Seiten, Fotos.
  9. BGB § 556: Abrechnung der BetriebskostenDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Zeitraums.
  10. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Kleiner Leitfaden WohnraummietrechtDeutschland; Stand Juli 2025, abgerufen am 24. September 2026. Rückzahlung üblicherweise drei bis sechs Monate nach Mietende.
  11. RIS: § 16b MietrechtsgesetzÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Verzinste Anlage, unverzügliche Rückgabe samt Zinsen, Verfahren nach Abs. 4.
  12. RIS: § 1 MietrechtsgesetzÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. § 16b gilt auch bei Teilanwendung, Studierendenheime sind ausgenommen.
  13. RIS: § 1109 ABGBÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Rückstellung im übernommenen Zustand.
  14. RIS: § 1111 ABGBÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Ersatzansprüche binnen eines Jahres nach Rückgabe.
  15. oesterreich.gv.at: KautionÖsterreich; Stand 1. Jänner 2026, abgerufen am 24. September 2026. Gewöhnliche Abnützung, Fotos und Protokoll.
  16. oesterreich.gv.at: Rückgabe der WohnungÖsterreich; Stand 1. Jänner 2026, abgerufen am 24. September 2026. Übergabeprotokoll, Aufforderung mit Frist, Musterbrief.
  17. Arbeiterkammer Wien: KautionÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Fotos, Übergabeprotokoll, Antrag an die Schlichtungsstelle.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Darf der Vermieter für neues Ausmalen die Kaution behalten?

Nur wenn du dazu verpflichtet warst und es nicht gemacht hast oder die Wände über die normale Abnutzung hinaus beschädigt sind. Was im Vertrag steht, entscheidet mit; lass eine solche Klausel im Zweifel prüfen.

Muss ich das Übergabeprotokoll unterschreiben?

Unterschreib nur, was stimmt. Bist du mit einem Punkt nicht einverstanden, schreib das dazu. Deine eigenen Fotos mit Datum sind eine zusätzliche Absicherung.

Wie lange darf der Vermieter in Deutschland wegen der Nebenkosten etwas behalten?

Üblich ist ein Einbehalt, bis die Abrechnung für den letzten Zeitraum vorliegt, passend zur erwarteten Nachzahlung. Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums kommen.

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