Beitrag zahlen: ohne ihn kein Semester

Österreich: Der ÖH-Beitrag, also der Beitrag an die Österreichische Hochschüler_innenschaft, beträgt ab dem Wintersemester 2026/27 26,20 € und ist jedes Semester fällig. Solange er nicht eingelangt ist, ist deine Meldung der Fortsetzung unwirksam.

An der Uni Wien läuft die Frist fürs Wintersemester bis 31. Oktober 2026. Einen Studienbeitrag zahlst du mit Staatsbürgerschaft aus EU, EWR oder der Schweiz erst, wenn du die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschreitest.

Deutschland: Mit der Rückmeldung zahlst du den Semesterbeitrag. Er bündelt den Beitrag ans Studierendenwerk, an die Studierendenschaft und oft das Semesterticket. Die Höhe nennt dir deine Hochschule. Wie du ihn aufs Jahr verteilst, steht im Beitrag zu den Jahreskosten im Studium.

Förderung beantragen, bevor das Geld fehlt

Österreich: Die Studienbeihilfe fürs Wintersemester 2026/27 beantragst du vom 20. September bis 15. Dezember 2026. Wer in dieser Frist beantragt, bekommt sie ab September. Die Familienbeihilfe ab 19 beträgt 200,40 € im Monat; sie läuft grundsätzlich bis 24 und geht an die Eltern, außer ihr beantragt die Auszahlung direkt an dich.

Deutschland: BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst. Stell ihn deshalb früh, am einfachsten online über BAföG Digital. Das Kindergeld von 259 € läuft im Studium bis 25. Mehr zu Beträgen und Grenzen steht im Beitrag zur Studienfinanzierung.

Wohnsitz melden

Österreich: Du meldest dich innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug an, bei der Meldebehörde oder online mit ID Austria. Auf dem Meldezettel unterschreibt auch die Person, die dir die Unterkunft gibt, meist der Vermieter oder die Hauptmieterin. Die Anmeldung kostet nichts.

Deutschland: Du meldest dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an. Der Vermieter muss dir dafür eine Wohnungsgeberbestätigung geben.

Denk auch an den Rundfunkbeitrag: 18,36 € im Monat je Wohnung, in der WG einmal für alle. In Österreich gilt der ORF-Beitrag von 15,30 € je Hauptwohnsitz.

Beispiel: Was der Start in Deutschland kostetFiktiv: Person B zieht zum Wintersemester in eine Dreier-WG. Echt sind Ratenregel der Kaution und Rundfunkbeitrag.
Semesterbeitrag mit Deutschlandsemesterticket
330,00 €
Erste Miete, Zimmer mit Nebenkosten
480,00 €
Kaution, erste von drei Raten: 1.200 € ÷ 3
400,00 €
Rundfunkbeitrag, dein Drittel von 55,08 €
18,36 €

Brauchst du im ersten Monat1.228,36 €

Ticket und Versicherung

Deutschland: Das Deutschlandsemesterticket kostet ab dem Wintersemester 2026/27 37,80 € im Monat und steckt oft im Semesterbeitrag. Wien: Die Jahreskarte Jugend für alle unter 26 kostet ab 294 € im Jahr. Andere Städte haben eigene Tarife.

Österreich: Bei den Eltern bist du bis 27 mitversichert, wenn du ordentlich studierst; ab dem dritten Semester brauchst du einen Erfolgsnachweis, zum Beispiel 16 ECTS. Deutschland: Vor der Einschreibung musst du nachweisen, dass du krankenversichert bist.

Das erledigt deine Krankenkasse mit einer elektronischen Meldung an die Hochschule; frag sie rechtzeitig danach.

Konto und Monatsplan

Für BAföG, Beihilfe, Lohn und Miete brauchst du ein Konto, das auf dich läuft. In Österreich und Deutschland hast du Anspruch auf ein Basiskonto mit den wichtigsten Funktionen; in Österreich sind seine Kosten gesetzlich gedeckelt.

Viele Banken bieten Studierenden günstige Konten; vergleiche die Kosten pro Jahr, nicht das Wort kostenlos.

Wenn Einnahmen und feste Kosten stehen, bau daraus deinen ersten Monatsplan: Einnahmen minus Miete, Handy und Rücklagen für Semesterbeitrag und Ticket. Was bleibt, ist dein Rahmen für Alltag und Freizeit.

  • Beitrag bezahlt, Bestätigung gespeichert
  • Studienbeihilfe oder BAföG beantragt
  • Familienbeihilfe oder Kindergeld geklärt
  • Wohnsitz gemeldet, Rundfunk oder ORF geklärt
  • Ticket und Krankenversicherung geprüft
  • Konto eröffnet, Monatsplan angelegt

Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Grenzen und Beträge gelten für 2026 und ändern sich meist im Jänner beziehungsweise Januar; maßgeblich sind Bescheid und die verlinkten Stellen. Beratung gibt es in Österreich bei Arbeiterkammer und ÖH, in Deutschland bei Verbraucherzentralen (zum Teil gegen Gebühr) und der Sozialberatung der Studierendenwerke.

Quellen und Einordnung

Veränderliche Preise, Fristen und Regeln sind mit Prüfdatum und Geltungsbereich angegeben. Prüfe sie vor einer Entscheidung noch einmal bei der verlinkten Stelle.

  1. ÖH: ÖH-BeitragÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. 26,20 € ab dem Wintersemester 2026/27.
  2. Universität Wien: Einzahlung und Meldung der FortsetzungÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Frist bis 31. Oktober 2026, Fortsetzung erst mit Zahlung wirksam.
  3. RIS: § 62 UniversitätsgesetzÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Meldung der Fortsetzung unwirksam, solange die Beiträge nicht eingelangt sind.
  4. oesterreich.gv.at: StudienbeitragÖsterreich; Stand 26. Jänner 2026, abgerufen am 24. September 2026. Studienbeitrag erst bei Überschreitung um mehr als zwei Semester.
  5. stipendium.at: Fristen zur AntragstellungÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. 20. September bis 15. Dezember.
  6. oesterreich.gv.at: Höhe der FamilienbeihilfeÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. 200,40 € ab 19 Jahren.
  7. RIS: § 3 MeldegesetzÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Anmeldung innerhalb von drei Tagen.
  8. oesterreich.gv.at: Anmeldung des WohnsitzesÖsterreich; Stand 13. Jänner 2026, abgerufen am 24. September 2026. Unterschrift des Unterkunftgebers, Anmeldung mit ID Austria, keine Gebühren.
  9. Arbeiterkammer: Recht auf ein GirokontoÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Basiskonto mit gedeckelten Kosten.
  10. ÖGK: Mitversicherung von KindernÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Bis 27 bei ordentlichem Studium, Erfolgsnachweis ab dem dritten Semester.
  11. Wiener Linien: Tickets für StudierendeÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Jahreskarte Jugend ab 294 € für alle unter 26.
  12. Hochschulkompass: SemesterbeitragDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Bestandteile des Semesterbeitrags.
  13. BAföG § 15: FörderungsdauerDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Förderung frühestens ab dem Antragsmonat.
  14. bafög.de: Antrag stellenDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Antrag online über BAföG Digital, per Post oder E-Mail.
  15. Bundesmeldegesetz § 17: AnmeldungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
  16. Bundesmeldegesetz § 19: WohnungsgeberbestätigungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Mitwirkung des Wohnungsgebers.
  17. VRR: DeutschlandsemesterticketDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. 37,80 € im Monat ab dem Wintersemester 2026/27.
  18. Rundfunkbeitrag: Informationen für StudierendeDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Ein Beitrag je Wohnung.
  19. SGB V § 199a: Meldungen für StudierendeDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Nachweis der Krankenversicherung vor der Einschreibung, elektronische Meldung der Kasse.
  20. Zahlungskontengesetz § 31: BasiskontoDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Anspruch auf ein Basiskonto.
  21. BGB § 551: MietsicherheitenDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Kaution in drei Monatsraten, die erste zu Mietbeginn.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich den ÖH-Beitrag zu spät zahle?

Dann wird deine Meldung der Fortsetzung nicht wirksam, und du bist in diesem Semester nicht zum Studium gemeldet. Ob es eine Nachfrist gibt, regelt deine Hochschule; prüf das rechtzeitig.

Muss ich mich in der WG ummelden, wenn ich nur zur Untermiete wohne?

Ja. Die Meldepflicht hängt am Wohnen, nicht am Mietvertrag. Den Meldezettel oder die Wohnungsgeberbestätigung unterschreibt dann die Person, die dir das Zimmer überlässt.

Bekomme ich BAföG für die Monate vor meinem Antrag?

Nein. BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst. Wer erst im November beantragt, bekommt für Oktober nichts.

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