Was Bonität bedeutet
Bonität heißt Kreditwürdigkeit: Wie wahrscheinlich ist es, dass du Rechnungen und Raten bezahlst? Das wollen Banken vor einem Kredit oder Dispo wissen, aber auch Handyanbieter, Vermieter oder Onlineshops beim Kauf auf Rechnung.
Sie fragen dafür bei Auskunfteien nach, also Unternehmen, die Daten über Zahlungsverhalten sammeln.
In Deutschland ist die bekannteste die SCHUFA. In Österreich sind es vor allem der KSV1870 und CRIF. Der KSV1870 führt neben seiner Wirtschaftsdatenbank die KonsumentenKreditEvidenz, die nur Banken, Leasingfirmen und kreditgebende Versicherungen sehen, und eine Warnliste, die nur Banken nutzen.
Kostenlos nachsehen: deine Selbstauskunft
Jede Auskunftei muss dir kostenlos sagen, was sie über dich speichert, nach Art. 15 DSGVO. Bei der SCHUFA bestellst du die Datenkopie online, sie kommt per Post, spätestens nach einem Monat.
Sie zeigt deine Daten, woher sie stammen, wer in den letzten zwölf Monaten angefragt hat, und Scorewerte. Laut Verbraucherzentrale ist mindestens eine Auskunft pro Jahr sicher kostenlos, dazu eine nach einer Korrektur.
Seit 17. März 2026 gibt es einen neuen SCHUFA-Score mit 12 öffentlich einsehbaren Kriterien und einer Skala von 100 bis 999 Punkten. Du siehst ihn nach einer Identifizierung kostenlos im Online-Account.
Zum Start nutzten ihn laut Verbraucherzentrale erst rund ein Viertel der SCHUFA-Vertragspartner, die bisherigen Branchenscores laufen parallel.
Beim KSV1870 bestellst du die kostenlose Auskunft online, per E-Mail oder per Post, die Frist ist ein Monat. Bei CRIF schickst du ein Auskunftsbegehren mit Zustelladresse und Ausweiskopie per E-Mail oder nutzt das Kontaktformular.
Vorsicht bei kostenpflichtigen Angeboten: Die SCHUFA-BonitätsAuskunft kostet 29,95 €, der KSV-InfoPass 48 €. Die Verbraucherzentrale hält so eine Auskunft vor allem bei der Wohnungssuche für sinnvoll, weil sie dem Vermieter nur zeigt, dass du pünktlich zahlst. Für den Blick auf deine eigenen Daten reicht die kostenlose Auskunft.
Wie Einträge entstehen
Gespeichert wird nicht nur Negatives. In Deutschland wird etwa die Eröffnung eines Girokontos eingetragen, ebenso Kredite und ihre Rückzahlung. Positivdaten zu Handyverträgen hat die SCHUFA 2023 gelöscht, Zahlungsausfälle melden Mobilfunkanbieter weiterhin.
In Österreich entsteht ein KSV-Eintrag etwa durch Kredit, Leasing, Überziehungsrahmen, Kreditanfrage, Zahlungsausfall, Inkasso, Pfändung oder Insolvenz. CRIF speichert eine Forderung laut eigener Auskunft erst nach mindestens zwei Mahnungen mit Hinweis auf die Meldung.
Für die Meldung einer Zahlungsstörung an die SCHUFA gelten klare Bedingungen, alle müssen erfüllt sein:
- Die Forderung ist fällig und von dir nicht bestritten.
- Du hast mindestens zwei schriftliche Mahnungen bekommen.
- Die erste Mahnung liegt mindestens vier Wochen zurück.
- Frühestens mit der ersten Mahnung wurdest du auf die Meldung hingewiesen.
Wie lange Einträge bleiben
Deutschland: Erledigte Zahlungsstörungen löscht die SCHUFA drei Jahre taggenau nach der Erledigung. Schon nach 18 Monaten ist Schluss, wenn du innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung bezahlt hast und weder weitere Negativdaten noch ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis dazugekommen sind.
Anfragen verschwinden nach zwölf Monaten, ein Girokonto, sobald die Kündigung gemeldet ist, ein störungsfrei bezahlter Kredit drei Jahre nach der Erledigung. Eine Inkassoanfrage wirkt zwölf Monate lang negativ auf den Score.
Österreich: Der KSV1870 löscht Kredite in der KonsumentenKreditEvidenz ohne Zahlungsanstand spätestens 90 Tage nach der Rückzahlung, mit Zahlungsanstand fünf Jahre danach. Inkasso-Einträge bleiben drei Jahre nach vollständiger Bezahlung, Einträge in der Warnliste der Banken drei Jahre nach Bezahlung, sonst sieben Jahre.
CRIF löscht Zahlungserfahrungen spätestens zehn Jahre nach dem Eröffnungsdatum. Eine zehnjährige Speicherdauer im Löschkonzept einer Auskunftei hielt der Oberste Gerichtshof 2021 für zulässig.
Fehler korrigieren lassen
Steht eine bezahlte Rechnung als offen drin, ein fremder Kredit oder eine falsche Adresse, hast du ein Recht auf Berichtigung oder Löschung. Das ist kostenlos und formlos.
Wende dich an die Auskunftei und an das Unternehmen, das gemeldet hat, und leg Belege bei, etwa Kontoauszug oder Zahlungsbestätigung. Solange geklärt wird, ob ein Eintrag stimmt, muss die SCHUFA ihn sperren.
Deutschland: Hilft das nicht, vermittelt die Ombudsfrau der SCHUFA kostenlos, allerdings erst nach einem Klärungsversuch mit der SCHUFA selbst. Außerdem kannst du dich beim Hessischen Datenschutzbeauftragten beschweren, der für die SCHUFA zuständig ist.
Sofort löschen muss die SCHUFA einen bezahlten Eintrag übrigens nicht: Der Bundesgerichtshof hat die Regel mit drei Jahren und 18 Monaten im Dezember 2025 grundsätzlich bestätigt.
Österreich: Bei unrichtigen Daten kannst du Berichtigung oder Löschung verlangen, bei richtigen Daten Widerspruch einlegen, wenn Gründe aus deiner besonderen Situation dafür sprechen. Lehnt die Auskunftei ab, bleibt die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Behörde rät, zuerst eine Auskunft einzuholen und die Löschung auf konkrete Einträge zu beschränken.
Gute Bonität im Alltag
Eine gute Bonität entsteht vor allem dadurch, dass nichts in die Mahnung geht. Diese Gewohnheiten helfen:
- Fälligkeiten kennen: Miete, Handy, Versicherungen und Jahresrechnungen mit Datum im Plan haben.
- Früh reden: Kannst du eine Rechnung nicht zahlen, meld dich vor der zweiten Mahnung beim Gläubiger und vereinbare Raten.
- Falsche Forderungen schriftlich bestreiten: Eine bestrittene Forderung darf nicht als Zahlungsstörung an die SCHUFA gemeldet werden.
- Kauf auf Rechnung und „später zahlen“ im Blick behalten: Mehrere offene Rechnungen summieren sich schnell.
- Nach einem Umzug die neue Adresse an Bank und Vertragspartner melden, damit Mahnungen dich erreichen.
- Einmal im Jahr die kostenlose Auskunft holen und prüfen.
Orientierung, keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Restklar empfiehlt keine Produkte und keine Anbieter. Zinsen, Beträge und Regeln ändern sich; maßgeblich sind Gesetz, Vertrag und die verlinkten Stellen.
Quellen und Einordnung
Veränderliche Preise, Fristen und Regeln sind mit Prüfdatum und Geltungsbereich angegeben. Prüfe sie vor einer Entscheidung noch einmal bei der verlinkten Stelle.
- SCHUFA: Datenkopie nach Art. 15 DSGVODeutschland; abgerufen am 25. September 2026. Kostenlose Datenkopie per Post; Frist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO höchstens ein Monat.
- Verbraucherzentrale: Scoring, Auskunft bei SCHUFA und Co. verlangenDeutschland; Stand 17. März 2026, abgerufen am 25. September 2026. Keine feste Grenze für kostenlose Auskünfte, Berichtigung kostenlos und formlos.
- Verbraucherzentrale: Was tun bei einem SCHUFA-Eintrag?Deutschland; Stand 16. März 2026, abgerufen am 25. September 2026. Girokonto als Positivdatum, Sperre während der Klärung, eine Auskunft pro Jahr kostenlos, Bonitätsauskunft für Vermieter.
- Verbraucherzentrale: Neuer SCHUFA-ScoreDeutschland; Stand 26. Juni 2026, abgerufen am 25. September 2026. Seit 17. März 2026, 12 Kriterien, 100 bis 999 Punkte, rund 25 % der Vertragspartner.
- SCHUFA: Löschung der TelekommunikationskontenDeutschland; Stand 19. Oktober 2023, abgerufen am 25. September 2026. Positivdaten zu Mobilfunkverträgen gelöscht.
- SCHUFA: Kriterium ZahlungsstörungenDeutschland; abgerufen am 25. September 2026. Zwei schriftliche Mahnungen, vier Wochen, Hinweis, unbestritten; Inkassoanfrage wirkt zwölf Monate.
- SCHUFA: Welche Daten wann gelöscht werdenDeutschland; abgerufen am 25. September 2026. Drei Jahre taggenau, 18 Monate bei Zahlung binnen 100 Tagen, Anfragen zwölf Monate, Girokonto nach Kündigung.
- Bundesgerichtshof: Speicherung erledigter ZahlungsstörungenDeutschland; Urteil vom 18. Dezember 2025, I ZR 97/25, abgerufen am 25. September 2026. Keine sofortige Löschung, 18-Monats-Regel grundsätzlich angemessen.
- SCHUFA: OmbudsfrauDeutschland; abgerufen am 25. September 2026. Kostenlose Schlichtung nach einem Klärungsversuch mit der SCHUFA.
- Hessischer Datenschutzbeauftragter: BeschwerdeDeutschland; abgerufen am 25. September 2026. Zuständige Aufsicht für die SCHUFA in Wiesbaden.
- SCHUFA: ProdukteDeutschland; abgerufen am 25. September 2026. BonitätsAuskunft zur Weitergabe an Dritte 29,95 €.
- KSV1870: Hilfe und Kontakt für PrivatpersonenÖsterreich; abgerufen am 25. September 2026. Kostenlose Auskunft, Datenbanken, Herkunft von Einträgen, Löschfristen.
- KSV1870: KSV-AuszugÖsterreich; abgerufen am 25. September 2026. KSV-InfoPass 48 € inklusive Umsatzsteuer.
- CRIF: Selbstauskunft für Konsumentinnen und KonsumentenÖsterreich; abgerufen am 25. September 2026. Kostenlose Auskunft per E-Mail mit Ausweiskopie, Löschung spätestens nach zehn Jahren.
- CRIF: Fragen zu den gespeicherten InformationenÖsterreich; abgerufen am 25. September 2026. Speicherung erst nach mindestens zwei Mahnungen mit Hinweis.
- konsumentenfragen.at: OGH zur Löschfrist von BonitätsdatenÖsterreich; Stand 16. September 2021, abgerufen am 25. September 2026. OGH 6 Ob 87/21v vom 23. Juni 2021: zehnjährige Speicherdauer im Löschkonzept einer Auskunftei zulässig.
- AK Oberösterreich: Eintrag in einer BonitätsdatenbankÖsterreich; abgerufen am 25. September 2026. Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
- Datenschutzbehörde: Gläubigerschutz und KreditauskunfteienÖsterreich; abgerufen am 25. September 2026. Erst Auskunft einholen, Löschung auf konkrete Einträge beschränken.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Wie oft ist die SCHUFA-Auskunft kostenlos?
Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Laut Verbraucherzentrale ist mindestens eine Auskunft pro Jahr sicher kostenlos, dazu eine nach einer Korrektur. Nur bei übermäßig vielen Anfragen darf ein Entgelt verlangt werden.
Wird ein SCHUFA-Eintrag gelöscht, sobald ich zahle?
Nein. Er wird als erledigt markiert und nach drei Jahren gelöscht, schon nach 18 Monaten, wenn du binnen 100 Tagen nach der Meldung gezahlt hast und nichts Negatives dazugekommen ist.
Was ist die KonsumentenKreditEvidenz?
Eine Datenbank des KSV1870 mit Krediten von Privatpersonen, die nur Banken, Leasingfirmen und kreditgebende Versicherungen sehen. Ein störungsfrei zurückgezahlter Kredit wird spätestens 90 Tage nach der Rückzahlung gelöscht.
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