Österreich: die Studienbeihilfe
Die Studienbeihilfe wird monatlich ausgezahlt. Ausgangspunkt im Studienjahr 2026/27 ist ein Grundbetrag von 451 €.
Für auswärts Studierende, ab 24 Jahren und in einigen anderen Fällen erhöht er sich einmal um 336 €. Ab 24 kommen weitere 324 € dazu, ab 27 noch einmal 40 €.
Wie viel du wirklich bekommst, steht im Bescheid, denn unter anderem wird ein Beitrag der Eltern abgezogen, der sich nach ihrem Einkommen richtet.
Die Frist fürs Wintersemester 2026/27 läuft vom 20. September bis 15. Dezember 2026. Fürs Sommersemester gilt der 20. Februar bis 15. Mai. Wer innerhalb der Frist beantragt, bekommt die Beihilfe ab September beziehungsweise März, spätere Anträge gelten erst ab dem Antragsmonat.
Die Zuverdienstgrenze für dein eigenes Einkommen liegt 2026 bei 17.677 € im Kalenderjahr. Wer Studienbeihilfe bekommt, erhält außerdem einen fälligen Studienbeitrag als Studienzuschuss ersetzt.
Deutschland: BAföG
Wohnst du nicht bei deinen Eltern, liegt der Höchstsatz bei 992 € im Monat. Darin stecken 380 € Wohnpauschale und 137 € Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung. Wohnst du bei den Eltern, sind es höchstens 671 €.
Die Hälfte ist Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen. Zurückzahlen musst du höchstens 77 Raten, derzeit also höchstens 10.010 €. BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst. Stell ihn deshalb früh.
Das Kabinett hat am 12. August 2026 eine höhere Wohnpauschale von 440 € ab April 2027 beschlossen. Als Gesetz beschlossen ist das noch nicht (Stand 23. September 2026). Plane bis dahin mit den geltenden Beträgen.
Familienbeihilfe und Kindergeld: oft bei den Eltern
Österreich: Die Familienbeihilfe beträgt ab 19 Jahren 200,40 € im Monat, 2026 und 2027 gleich. Mit ihr wird der Kinderabsetzbetrag von 70,90 € ausgezahlt.
Anspruch besteht grundsätzlich bis 24, in bestimmten Fällen bis 25. Das Geld geht an die Eltern. Auf Antrag beim Finanzamt kann es direkt an dich fließen, wenn der anspruchsberechtigte Elternteil zustimmt. Verdienst du mehr als 17.212 € im Jahr, sinkt die Familienbeihilfe um den Betrag darüber.
Deutschland: Das Kindergeld beträgt seit Januar 2026 259 € im Monat und läuft im Studium bis 25. Nach einer abgeschlossenen ersten Ausbildung zählt es nur weiter, wenn du höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest oder einen Minijob hast. Ausgezahlt wird an die Eltern; an dich nur in Ausnahmefällen, etwa wenn sie keinen Unterhalt leisten.
Redet deshalb offen darüber, ob und wie dieses Geld bei dir ankommt: als Überweisung, als Teil der Miete oder gar nicht.
Nebenjob: die Grenzen für 2026
Österreich: Die Geringfügigkeitsgrenze, also die Verdienstgrenze für einen kleinen Job, liegt 2026 bei 551,10 € im Monat. Darunter bist du nur unfallversichert und kannst dich freiwillig kranken- und pensionsversichern. Behalte dazu die Jahresgrenzen der Studienbeihilfe und der Familienbeihilfe im Blick.
Deutschland: Ein Minijob geht 2026 bis 603 € im Monat, der Mindestlohn beträgt 13,90 € pro Stunde. Bis zu dieser Grenze, gerechnet im Schnitt über den Bewilligungszeitraum, kannst du neben dem BAföG verdienen, ohne dass es gekürzt wird.
Als Werkstudent arbeitest du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche und darfst mehr verdienen; Beiträge fallen dann nur zur Rentenversicherung an.
Auch Provisionen, etwa aus einem Partnerprogramm, sind Einkommen. Kläre, wie sie bei deiner Förderung und deiner Steuer zählen.

So wird daraus ein Monatsplan
Die Reihenfolge ist wichtiger als die Methode.
- Jede Einnahme mit Betrag und Ankunftstag eintragen, nur bewilligte Beträge.
- Schwankt dein Job, plane mit dem schwächsten Monat der letzten Zeit.
- Miete, Handy und Versicherung zuerst abziehen, dann Semester- oder ÖH-Beitrag als Monatsanteil.
- Einmal im Semester prüfen: Passt das Jahreseinkommen noch unter die Zuverdienstgrenzen?
- Studienbeihilfe laut Bescheid (fiktiv)
- 420,00 €
- Familienbeihilfe ab 19, von den Eltern weitergegeben
- 200,40 €
- Kinderabsetzbetrag
- 70,90 €
- Geringfügiger Job unter 551,10 € (fiktiv)
- 450,00 €
- Miete WG-Zimmer (fiktiv)
- − 480,00 €
- Handy (fiktiv)
- − 15,00 €
- Rücklage ÖH-Beitrag: 26,20 € je Semester ÷ 6
- − 4,37 €
Bleibt für Einkauf, Wege und Freizeit641,93 €
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge, Fristen und Grenzen ändern sich. Maßgeblich sind dein Vertrag, dein Bescheid und die verlinkten Stellen. Bei Streit oder Unsicherheit helfen in Österreich die Arbeiterkammer und die ÖH, in Deutschland Verbraucherzentralen, Mietervereine und die Sozialberatung der Studierendenwerke.
Quellen und Einordnung
Veränderliche Preise, Fristen und Regeln sind mit Prüfdatum und Geltungsbereich angegeben. Prüfe sie vor einer Entscheidung noch einmal bei der verlinkten Stelle.
- stipendium.at: StudienbeihilfeÖsterreich; Beträge für das Studienjahr 2026/27, abgerufen am 23. September 2026. Grundbetrag 451 €, Erhöhungen um 336 €, 324 € ab 24 und 40 € ab 27, monatliche Auszahlung.
- stipendium.at: Fristen zur AntragstellungÖsterreich; abgerufen am 23. September 2026. 20. September bis 15. Dezember und 20. Februar bis 15. Mai.
- stipendium.at: Studium und BerufÖsterreich; abgerufen am 23. September 2026. Zuverdienstgrenze 17.677 € für das Kalenderjahr 2026.
- stipendium.at: weitere FörderungenÖsterreich; abgerufen am 23. September 2026. Studienzuschuss für Studienbeihilfe-Bezieher.
- oesterreich.gv.at: Höhe der FamilienbeihilfeÖsterreich; Beträge 2026 und 2027, abgerufen am 23. September 2026.
- oesterreich.gv.at: Anspruch auf FamilienbeihilfeÖsterreich; abgerufen am 23. September 2026. Altersgrenzen und Direktauszahlung an volljährige Kinder.
- RIS: § 5 FamilienlastenausgleichsgesetzÖsterreich; Fassung ab 1. Jänner 2026, abgerufen am 23. September 2026. Zuverdienstgrenze 17.212 €.
- BMF: Übersicht SteuerabsetzbeträgeÖsterreich; abgerufen am 23. September 2026. Kinderabsetzbetrag 70,90 € im Monat, ausgezahlt mit der Familienbeihilfe.
- oesterreich.gv.at: GeringfügigkeitsgrenzeÖsterreich; abgerufen am 23. September 2026. 551,10 € im Monat 2026.
- bafög.de: BedarfssätzeDeutschland; abgerufen am 23. September 2026. 992 € und 671 € Höchstsatz, Zuschuss und Darlehen je zur Hälfte.
- bafög.de: FreibeträgeDeutschland; abgerufen am 23. September 2026. Hinzuverdienst bis zur Minijob-Grenze 2026 von 603 € ohne Kürzung, maßgeblich ist das Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum.
- bafög.de: RückzahlungDeutschland; abgerufen am 23. September 2026. Höchstens 77 Raten, derzeit 10.010 €.
- BAföG § 15: FörderungsdauerDeutschland; abgerufen am 23. September 2026. Förderung frühestens ab dem Antragsmonat.
- BMFTR: Kabinettsbeschluss zur BAföG-ReformDeutschland; Meldung vom 12. August 2026, abgerufen am 23. September 2026. Wohnpauschale 440 € ab 1. April 2027 geplant.
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld steigt 2026Deutschland; Meldung vom 5. Jänner 2026, abgerufen am 23. September 2026. 259 € je Kind und Monat.
- EStG § 32: Kinder in AusbildungDeutschland; abgerufen am 23. September 2026. Bis 25, nach erster Ausbildung höchstens 20 Wochenstunden oder Minijob.
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld an andere PersonenDeutschland; abgerufen am 23. September 2026. Auszahlung an das Kind bei nicht erfüllter Unterhaltspflicht.
- Minijob-Zentrale: Minijob mit VerdienstgrenzeDeutschland; abgerufen am 23. September 2026. 603 € im Monat ab 1. Januar 2026.
- Minijob-Zentrale: StudierendeDeutschland; abgerufen am 23. September 2026. Werkstudenten: höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit, nur Rentenversicherung.
- Bundesregierung: MindestlohnDeutschland; abgerufen am 23. September 2026. 13,90 € pro Stunde seit 1. Januar 2026.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Bekomme ich BAföG rückwirkend?
Nein. BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Kann ich die Familienbeihilfe selbst bekommen?
In Österreich ja, auf Antrag beim Finanzamt, wenn der anspruchsberechtigte Elternteil zustimmt. In Deutschland geht das Kindergeld an die Eltern, an dich nur in Ausnahmefällen.
Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?
2026 bis zur Minijob-Grenze von 603 € im Monat, im Schnitt über den Bewilligungszeitraum, ohne dass das BAföG gekürzt wird.
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