Warum oft Geld zurückkommt
Lohnsteuer ist die Einkommensteuer, die dein Arbeitgeber direkt vom Lohn abzieht und ans Finanzamt schickt. Er rechnet dabei jeden Monat so, als würdest du das ganze Jahr gleich viel verdienen. Arbeitest du nur in den Ferien oder ein paar Monate, wird dadurch oft zu viel abgezogen.
Erst die Veranlagung, also die Berechnung der Steuer fürs ganze Kalenderjahr, zeigt, wie viel du wirklich schuldest. In Österreich heißt sie Arbeitnehmerveranlagung, umgangssprachlich Steuerausgleich, in Deutschland Einkommensteuererklärung.
Ist die Steuer fürs Jahr niedriger als die abgezogene Lohnsteuer, bekommst du die Differenz zurück.
Arbeitnehmerveranlagung in Österreich
Bis zu einem Einkommen von 13.539 € im Jahr zahlst du 2026 keine Einkommensteuer, für 2025 lag die Grenze bei 13.308 €. Hast du darunter verdient und wurde trotzdem Lohnsteuer abgezogen, holst du sie mit der Arbeitnehmerveranlagung zurück. Dafür hast du fünf Jahre Zeit, für 2025 also bis Ende 2030.
Auch ohne Lohnsteuer kann etwas zurückkommen: die SV-Rückerstattung, oft Negativsteuer genannt. Das Finanzamt erstattet 55 Prozent deiner Sozialversicherungsbeiträge, für 2025 höchstens 487 €, für 2026 höchstens 496 €; mit Pendlerpauschale kann es mehr sein.
Voraussetzung ist, dass du Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hast. Bei einem geringfügigen Job unter 551,10 € im Monat zahlst du in der Regel keine; dann gibt es auch nichts zurück.
Den Antrag stellst du online in FinanzOnline, wo du dich seit Oktober 2025 mit zwei Faktoren anmeldest, etwa mit ID Austria, oder auf Papier mit dem Formular L 1. Den Lohnzettel, also die Jahresübersicht über Lohn und Abzüge, schickt dein Arbeitgeber bis Ende Februar selbst ans Finanzamt. Reichst du bis Ende Juni nichts ein und hattest nur Lohn, macht das Finanzamt die Veranlagung unter Umständen automatisch, wenn dir mindestens 5 € zustehen.
Pflicht wird die Veranlagung etwa, wenn du zwei Jobs gleichzeitig hattest und dein Jahreseinkommen über 14.769 € lag (2025: 14.517 €). Dann gilt eine Frist: 30. April auf Papier, 30. Juni über FinanzOnline.
Steuererklärung in Deutschland mit ELSTER
Steuerfrei bleibt 2026 ein zu versteuerndes Einkommen bis 12.348 €, der Grundfreibetrag; 2025 waren es 12.096 €. Von deinem Lohn zieht das Finanzamt außerdem pauschal 1.230 € ab, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Ausgaben rund um den Job, wenn du keine höheren nachweist.
Hattest du nur ein Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse I, musst du meist keine Erklärung abgeben. Pflicht ist sie zum Beispiel, wenn du bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig angestellt warst; für 2025 war sie dann bis 31. Juli 2026 fällig.
Freiwillig geht es vier Jahre rückwirkend: Die Erklärung für 2022 muss bis 31. Dezember 2026 beim Finanzamt sein.
Ein Minijob bis 603 € wird meist pauschal vom Arbeitgeber mit 2 Prozent versteuert. Er gehört dann nicht in deine Erklärung und bringt auch nichts zurück.
Beim Werkstudenten- oder Ferienjob mit Steuerklasse I wird dagegen Lohnsteuer abgezogen, hochgerechnet aufs Jahr. Hier lohnt sich die Erklärung oft.
Abgeben kannst du online bei ELSTER, dem Portal der Steuerverwaltung. Für die Registrierung brauchst du deine Steuer-Identifikationsnummer; sie steht auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Der Aktivierungscode kommt per Post und kann einige Tage brauchen, mit dem Online-Ausweis geht es schneller. Fang also nicht erst kurz vor der Frist an.
- Abgezogene Lohnsteuer laut Bescheinigung
- 348,00 €
- Steuer fürs Jahr: 4.800 € liegen unter dem Grundfreibetrag
- − 0,00 €
Erstattung laut Bescheid348,00 €
Was du brauchst
Leg vor dem Start alles an einen Ort. Belege schickst du nur, wenn das Finanzamt danach fragt; aufheben solltest du sie trotzdem.
- Österreich: Zugang zu FinanzOnline, etwa mit ID Austria, und deine IBAN für die Gutschrift.
- Deutschland: Steuer-Identifikationsnummer, ELSTER-Zugang, Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber und IBAN.
- Belege für Ausgaben, die du geltend machen willst, etwa Fachbücher, Laptop oder Fahrten.
- Den Bescheid vom Vorjahr, falls es einen gibt.
Studienkosten: wann sie zählen
Deutschland: Kosten für ein Erststudium direkt nach der Schule zählen als Sonderausgaben, bis 6.000 € im Jahr. Sie senken nur die Steuer im selben Jahr; hast du kaum Einkommen, bringen sie nichts.
Kosten für einen Master oder ein Studium nach abgeschlossener Ausbildung sind Werbungskosten. Übersteigen sie dein Einkommen, entsteht ein Verlust, den du mit einer Erklärung in spätere Jahre mitnehmen kannst.
Österreich: Aus- und Fortbildungskosten sind Werbungskosten, wenn sie mit deinem ausgeübten oder einem verwandten Beruf zusammenhängen, oder bei einer Umschulung. Ein Studium ohne diesen Bezug zählt nicht.
Lohnt es sich für dich?
Die schnelle Prüfung: Schau auf deinen Lohnzettel oder deine Lohnsteuerbescheinigung. Steht dort abgezogene Lohnsteuer und war dein Jahreslohn niedrig, lohnt sich der Antrag fast immer. Steht dort null und hattest du nur einen geringfügigen Job oder einen Minijob, bringt er meist nichts.
Plane eine Erstattung erst ein, wenn der Bescheid da ist. Dann trägst du sie als einmalige Einnahme ein oder legst sie für eine seltene Rechnung zurück.
Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge, Fristen und Grenzen ändern sich; maßgeblich sind Gesetz, Bescheid und die verlinkten Stellen. Beratung gibt es in Österreich bei Arbeiterkammer und ÖH, in Deutschland bei Verbraucherzentralen (zum Teil gegen Gebühr) und der Sozialberatung der Studierendenwerke.
Quellen und Einordnung
Veränderliche Preise, Fristen und Regeln sind mit Prüfdatum und Geltungsbereich angegeben. Prüfe sie vor einer Entscheidung noch einmal bei der verlinkten Stelle.
- RIS: § 41 EinkommensteuergesetzÖsterreich; Fassung 2026, abgerufen am 24. September 2026. Antrag innerhalb von fünf Jahren, Fälle der Pflichtveranlagung.
- BMF: ArbeitnehmerinnenveranlagungÖsterreich; Stand 1. Jänner 2026, abgerufen am 24. September 2026. Pflichtveranlagung und Frist 30. April oder 30. Juni.
- BMF: Antragslose ArbeitnehmerinnenveranlagungÖsterreich; Stand 1. Jänner 2026, abgerufen am 24. September 2026. Ohne Erklärung bis Ende Juni, Gutschrift ab 5 €.
- BMF: Steuertarif und SteuerabsetzbeträgeÖsterreich; Stand 1. Jänner 2026, abgerufen am 24. September 2026. 0 Prozent bis 13.539 € (2026) und 13.308 € (2025).
- BMF: Absetzbeträge bei niedrigen Einkommen (Negativsteuer)Österreich; Stand 2. Juni 2025, abgerufen am 24. September 2026. 55 Prozent der SV-Beiträge, 2025 höchstens 487 €.
- RIS: § 33 EinkommensteuergesetzÖsterreich; Fassung 2026, abgerufen am 24. September 2026. SV-Rückerstattung 2026 höchstens 496 €.
- Arbeiterkammer: Arbeitsverhältnis und geringfügige BeschäftigungÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Pflichtveranlagung ab 14.769 € Jahreseinkommen (2025: 14.517 €).
- BMF: Zwei-Faktor-Anmeldung in FinanzOnlineÖsterreich; Meldung vom 10. September 2025, abgerufen am 24. September 2026. Anmeldung nur mehr mit zwei Faktoren.
- BMF: ABC der WerbungskostenÖsterreich; Stand 1. Jänner 2026, abgerufen am 24. September 2026. Aus- und Fortbildung mit Bezug zum Beruf.
- EStG § 32a: EinkommensteuertarifDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Grundfreibetrag 12.348 € ab 2026.
- Deutscher Bundestag: Grundfreibetrag 2025 und 2026Deutschland; Meldung vom 18. Dezember 2024, abgerufen am 24. September 2026. 12.096 € für 2025.
- EStG § 9a: Pauschbeträge für WerbungskostenDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €.
- Finanzverwaltung NRW: Abgabepflichten und FristenDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Frist 31. Juli 2026, freiwillig für 2022 bis 31. Dezember 2026.
- EStG § 40a: Pauschalierung bei MinijobsDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. 2 Prozent Pauschsteuer, bleibt bei der Veranlagung außer Ansatz.
- Bayerisches Landesamt für Steuern: Schüler und StudentenDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Erstattung der Lohnsteuer über die Veranlagung.
- EStG § 10: SonderausgabenDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Erstausbildung bis 6.000 € im Kalenderjahr.
- EStG § 9: WerbungskostenDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Studium nach abgeschlossener Erstausbildung als Werbungskosten.
- EStG § 10d: VerlustabzugDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Verlustvortrag in spätere Jahre.
- ELSTER: Hilfe zur RegistrierungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Aktivierungscode per Post, Zustellung kann einige Tage dauern.
- Bundeszentralamt für Steuern: Steuerliche IdentifikationsnummerDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Steht im Bescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Muss ich im Studium eine Steuererklärung machen?
Meist nicht. In Deutschland bist du mit einem Arbeitsverhältnis in Steuerklasse I in der Regel nicht verpflichtet. In Österreich wird die Veranlagung erst bei höherem Einkommen Pflicht. Freiwillig lohnt sie sich, wenn Lohnsteuer abgezogen wurde.
Bringt die Arbeitnehmerveranlagung mit geringfügigem Job etwas?
In der Regel nicht. Unter der Geringfügigkeitsgrenze wird keine Lohnsteuer abgezogen, und du zahlst keine Sozialversicherungsbeiträge, die zurückkommen könnten.
Kann ich mehrere Jahre auf einmal nachholen?
Ja, jedes Jahr mit einem eigenen Antrag: in Österreich bis zu fünf Jahre rückwirkend, in Deutschland bis zu vier.
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