Rechtliches
Partnerbedingungen „Restklar Campus“
Gilt für die Teilnahme am Partnerprogramm von Restklar.
1. Anbieter und Gegenstand
Anbieter ist Paul Krügel, Einzelunternehmen, Stephensongasse 2 / 19, 1210 Wien, Österreich, E-Mail team@restklar.com.
Für die Nutzung von Restklar selbst gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Partnerprogramm vergütet Empfehlungen, die zu einem zahlenden Kunden führen. Es begründet kein Arbeitsverhältnis, kein Dienstverhältnis, keine Handelsvertretung und keine Gesellschaft. Es gibt keine Weisungsbefugnis, keine Arbeitszeit, keine Umsatzvorgabe und keinen Gebietsschutz.
Die Abwicklung von Zuordnung, Provisionen und Auszahlungen erfolgt über die Plattform Tolt. Für das Partnerkonto dort gelten zusätzlich die Bedingungen des Plattformbetreibers.
2. Teilnahme
Teilnehmen kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in Österreich oder Deutschland hat. Ein Studium ist keine Voraussetzung; „Campus“ ist der Name des Programms, keine Zulassungsregel.
Die Teilnahme ist kostenlos. Es gibt keine Teilnahmegebühr, keine Kaufpflicht, keinen Mindestumsatz und keine Pflicht zur Abnahme von Material.
Die Teilnahme setzt voraus: Bestätigung dieser Bedingungen, ein Partnerkonto bei Tolt mit den dort erforderlichen Angaben zu Identität, Steuerstatus und Auszahlungsweg sowie das Durcharbeiten der vier Lerneinheiten.
Der Anbieter kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.
3. Einstufigkeit
Das Programm ist einstufig. Vergütet werden ausschließlich Empfehlungen an Endkundinnen und Endkunden.
Es gibt keine Vergütung für das Anwerben weiterer Partnerinnen und Partner, keine Beteiligung an deren Umsätzen, keine Ränge mit Unterstrukturen und keine Einnahmen aus Vorleistungen anderer Teilnehmender. Ein Aufbau einer Vertriebsstruktur ist nicht vorgesehen und nicht zulässig.
4. Die vier Geldregeln
Regel 1: Laufende Provision
– Solo Plus: 30 % des Zahlbetrags.
– Gemeinsam: 40 % des Zahlbetrags.
Die Provision entsteht bei jeder bezahlten Rechnung eines zugeordneten Kunden, also auch bei Verlängerungen und nach einem Tarifwechsel, solange der Kunde zahlt.
Ein Jahresabo läuft nach zwölf Monaten als Monatsabo weiter (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Abschnitt 6); die Provision entsteht dann je Monatszahlung.
In Euro: Solo Plus 0,90 € je bezahltem Monat und 9,00 € je bezahltem Jahr. Gemeinsam 4,00 € je bezahltem Monat und 40,00 € je bezahltem Jahr. Bei einer ersten Zahlung mit 20 % Nachlass: Solo Plus 0,72 € monatlich und 12,20 € jährlich (inklusive Jahresprämie), Gemeinsam 3,20 € monatlich und 42,00 € jährlich (inklusive Jahresprämie).
Regel 2: Jahresprämie
– 5,00 € je Solo-Plus-Jahresabo.
– 10,00 € je Gemeinsam-Jahresabo.
Die Prämie entsteht einmalig auf die erste Jahreszahlung eines zugeordneten Kunden und wird nach der Haltefrist von 30 Tagen freigegeben.
Regel 3: Monats-Top-3
Die drei Partnerinnen und Partner mit den meisten neuen zahlenden Kunden eines Kalendermonats erhalten 100 €, 50 € und 25 €.
– Ein Platz wird nur vergeben, wenn in diesem Monat mindestens fünf neue zahlende Kunden zugeordnet wurden.
– Teilnahmeberechtigt sind nur Einzelpersonen; Organisationen nehmen nicht teil.
– Im Oktober und November 2026 sind die Beträge verdoppelt: 200 €, 100 € und 50 €.
– Bei Gleichstand entscheidet der frühere Zeitpunkt des fünften neuen zahlenden Kunden.
– Die Wertung beruht auf freigegebenen Provisionen nach Ablauf der Haltefrist. Erstattete oder stornierte Vorgänge zählen nicht.
– Über die Vergabe entscheidet kein Zufall. Die Regeln stehen vor Beginn jedes Monats fest.
Regel 4: Meilensteine
Einmalige Boni, gezählt über die gesamte Teilnahme:
– 25 € beim zehnten zahlenden Kunden,
– 50 € beim 25. zahlenden Kunden,
– 100 € beim 50. zahlenden Kunden.
Gezählt werden Kunden mit mindestens einer freigegebenen Zahlung. Erstattete Vorgänge werden vom Zähler abgezogen.
5. Stufen, Rangliste und Anerkennung
Stufen richten sich nach der Zahl gleichzeitig zahlender zugeordneter Kunden: Bronze ab 1, Silber ab 5, Gold ab 10. Gold erhöht die laufende Provision auf 40 % für alle Tarife. Fällt die Zahl unter die Schwelle, gilt die niedrigere Stufe ab dem folgenden Abrechnungsmonat; bereits entstandene Provisionen bleiben unberührt.
Rangliste: Die Veröffentlichung eines Rangs erfolgt ausschließlich mit vorheriger Zustimmung und unter einem selbst gewählten Alias. Die Zustimmung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Ohne Zustimmung erscheint der eigene Stand nur im eigenen Portal.
Solo Plus kostenlos: Wer mindestens einen zahlenden zugeordneten Kunden hat, nutzt Solo Plus für die Dauer der Teilnahme kostenlos.
Campus-Champion ist ein Status ohne Geldwert; er umfasst Material und einen früheren Zugang zu neuen Funktionen.
Teilnahmebestätigung: Nach den vier Lerneinheiten und fünf zahlenden Kunden stellt Restklar eine Teilnahmebestätigung als PDF aus. Sie ist kein Arbeitszeugnis, kein Dienstzeugnis und keine zertifizierte Vertriebsausbildung.
6. Was Provision auslöst und was nicht
Auslöser: jede bezahlte Rechnung eines Kunden, der beim Anlegen des Kontos oder beim Abschluss den Partnercode hinterlegt hatte, einschließlich Verlängerungen und Tarifwechseln. Ab Dezember 2026 zählen auch Käufe über die App-Stores, sofern die Zuordnung über das Konto erfolgt.
Kein Auslöser: Registrierungen, Kochbuch-Downloads, Testphasen ohne anschließende Zahlung, Mitglieder in einem bereits bestehenden Haushalt, eingelöste Lizenzcodes aus einer Organisationslizenz, Selbstempfehlung (gleiche E-Mail-Adresse oder gleiches Zahlungsmittel), unbezahlte oder strittige Rechnungen, doppelte Ereignisse.
Registrierungen und Downloads erscheinen als Leads im Portal, ohne Vergütung.
Zuordnung: Es gilt der erste gültige Code an einem Konto. Die Zuordnung läuft nicht ab. Ein Konto ist entweder Partnerkonto oder Empfehlerkonto im Kundenloop, niemals beides. Liegen Partnercode und Empfehlungscode vor, gewinnt der Partnercode.
7. Haltefrist, Freigabe, Auszahlung
Provisionen und Prämien haben eine Haltefrist von 30 Tagen ab der zugrundeliegenden Zahlung. Erst danach werden sie freigegeben und auszahlbar.
Die erste Auszahlung erfolgt ohne Mindestbetrag. Danach wird monatlich ab einem freigegebenen Guthaben von 20 € ausgezahlt, jeweils 30 Tage nach Abschluss des Abrechnungsmonats (NET-30).
Die Auszahlung erfolgt über die Plattform in Euro auf den dort gewählten Weg. Gebühren des gewählten Auszahlungswegs und Wechselkurse liegen außerhalb unseres Einflusses und können den ausgezahlten Betrag mindern.
Boni nach Regel 3 und Regel 4 werden ausschließlich auf freigegebene Provisionen gezahlt und erst nach Ablauf der Haltefrist angelegt.
8. Rückbelastung
Wird eine zugrundeliegende Zahlung erstattet, rückbelastet, storniert oder als strittig geführt, entfallen die darauf beruhende Provision und die anteilige Prämie. Bereits ausgezahlte Beträge werden mit künftigen Provisionen verrechnet; reicht das Guthaben nicht aus, sind sie zurückzuzahlen.
Auf einen Meilenstein- oder Top-3-Bonus wirkt eine Erstattung, indem der betroffene Kunde aus der Zählung entfernt wird.
9. Budget und Obergrenzen
Das Bonusbudget beträgt 500 € je Monat im Oktober und November 2026 und danach 350 € je Monat. Es deckelt ausschließlich die Monats-Top-3 nach Regel 3. Nicht gedeckelt sind die laufende Provision nach Regel 1, die Jahresprämie nach Regel 2 und die Meilensteine nach Regel 4; Meilensteine sind aus den auslösenden Kunden finanziert und zählen deshalb nicht gegen das Budget.
Übersteigt die Summe der Top-3-Beträge eines Monats das Bonusbudget, werden ausschließlich diese Top-3-Beträge anteilig gekürzt. Laufende Provision, Jahresprämie und Meilensteine bleiben in voller Höhe bestehen. Eine Kürzung wird mit Begründung im Portal ausgewiesen.
Die Vergütung je Vorgang übersteigt 40 % des Zahlbetrags zuzüglich Jahresprämie nicht.
Der Anbieter kann Regel 3 und Regel 4 mit einer Ankündigung von vier Wochen zum Monatsende ändern oder beenden. Bereits entstandene Ansprüche bleiben bestehen. Die Sätze der Regel 1 und die Jahresprämie werden mit einer Ankündigung von acht Wochen geändert.
10. Werbung: Regeln für Partnerinnen und Partner
- Kennzeichnung: Jeder Beitrag, der einen Partnerlink, einen Partnercode oder eine Empfehlung gegen Vergütung enthält, wird am Anfang und ohne Scrollen sichtbar als Werbung gekennzeichnet. Zulässig sind „Werbung“ und „Anzeige“. Nicht ausreichend sind Abkürzungen, Hashtags am Ende, „ad“, „sponsored by“, „#ref“ oder ein Hinweis allein im Profil.
- Wahrheit: Aussagen wie „Ich nutze Restklar“ sind nur zulässig, wenn sie zutreffen. Vorlagen ohne persönliche Erfahrungsaussage stehen bereit.
- Keine Einkommensversprechen: Es dürfen keine Verdienste, Stundenlöhne, Erfolgsquoten oder Gesamteinnahmen in Aussicht gestellt werden, weder für Kundinnen und Kunden noch für weitere Partnerinnen und Partner.
- Keine Zahlen ohne Beleg: Keine Nutzerzahlen, Bewertungen, Testimonials, Auszeichnungen oder Marktstellungen, die Restklar nicht selbst veröffentlicht hat.
- Kein Druck: Keine ungefragten Massennachrichten, kein Spam, keine Verstöße gegen Regeln von Gruppen und Plattformen, kein Kaufdruck gegenüber Freundinnen und Freunden.
- Keine behauptete Kooperation: Eine Zusammenarbeit mit einer Hochschule, einer Studierendenvertretung, einem Wohnheim oder einer Behörde darf nur behauptet werden, wenn sie schriftlich vereinbart ist. Die eigene Immatrikulation begründet keine Kooperation.
- Keine Markenkonflikte: Keine bezahlten Suchanzeigen auf die Marke „Restklar“ oder Schreibvarianten, keine Domains mit „restklar“, keine Konten, Profile oder Seiten, die als offizielle Restklar-Auftritte erscheinen, keine eigenen Gutscheinseiten oder Cashback-Angebote ohne vorherige Zustimmung.
- Material: Bereitgestellte Werbemittel dürfen unverändert für die Bewerbung von Restklar verwendet werden. Eine Weiterverbreitung des vollständigen Kochbuchs ist nicht erlaubt.
- Kein Versand an Dritte durch Restklar: Restklar versendet keine Empfehlungs-E-Mails. Die Ansprache erfolgt ausschließlich durch die Partnerin oder den Partner in eigenen, dafür erlaubten Kanälen und unter Beachtung der Regeln für Direktwerbung.
11. Steuern, Gewerbe und Sozialversicherung
Die Vergütung wird brutto ohne Abzüge ausgezahlt. Für Anmeldung, Erklärung und Abführung von Steuern, für eine etwaige Gewerbeanmeldung und für Fragen der Sozialversicherung sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.
Restklar erteilt dazu keine Auskunft im Einzelfall. Lerneinheit 4 erklärt die typischen Fragen und verweist auf die zuständigen Stellen. Wer Umsatzsteuer ausweist, teilt dies vorab mit; die Abrechnung erfolgt dann entsprechend.
Die Plattform kann vor der ersten Auszahlung steuerliche Selbstauskünfte verlangen.
12. Ausschluss und Beendigung
Die Teilnahme kann jederzeit von beiden Seiten ohne Frist beendet werden. Bereits freigegebene Provisionen werden ausgezahlt.
Der Anbieter kann eine Teilnahme sofort beenden und offene Beträge einbehalten bei:
– Selbstempfehlung oder erkennbar vorgetäuschten Abschlüssen,
– Umgehung der Regel „eine Testphase je Konto“,
– fehlender oder irreführender Werbekennzeichnung nach vorheriger Aufforderung,
– Einkommensversprechen, erfundenen Zahlen oder behaupteten Kooperationen,
– Spam, Belästigung oder Verstößen gegen Plattformregeln,
– dem Versuch, weitere Teilnehmende gegen Vergütung anzuwerben,
– Verstößen gegen die Markenregeln in Abschnitt 10.
Bei einem Ausschluss aus diesen Gründen entfallen noch nicht freigegebene Provisionen.
13. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die in den zwölf Monaten zuvor an die betroffene Person gezahlte Vergütung.
Für Ausfälle, Zuordnungsfehler oder Verzögerungen der eingesetzten Plattform haftet der Anbieter nur im Rahmen des Vorstehenden. Zuordnungsfehler werden auf Hinweis geprüft und, soweit nachvollziehbar, korrigiert.
14. Änderungen und anwendbares Recht
Änderungen dieser Bedingungen werden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Wer widerspricht, beendet die Teilnahme zum Wirksamwerden; bereits freigegebene Provisionen werden ausgezahlt.
Es gilt österreichisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzrechte des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts bleiben unberührt.
Zuletzt geprüft: 23. September 2026