Österreich: geringfügig oder voll versichert
Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Verdienstgrenze für einen kleinen Job. 2026 liegt sie bei 551,10 € im Monat. Darunter bist du nur unfallversichert. Kranken- und pensionsversichern kannst du dich freiwillig selbst. Bei den Eltern bleibst du bis 27 mitversichert, wenn du ordentlich studierst.
Verdienst du mehr, bist du über den Job voll versichert: Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber zieht dafür 2026 bis zu 18,07 Prozent vom Brutto ab; bei kleinen Einkommen fällt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung niedriger aus oder weg. Weil du dann selbst versichert bist, endet die Mitversicherung bei den Eltern.
Österreich: die Jahresgrenzen der Beihilfen
Studienbeihilfe: Dein eigenes Einkommen darf 2026 höchstens 17.677 € im Kalenderjahr betragen. Maßgeblich ist das Einkommen in den Monaten, in denen du Beihilfe bekommst; die Grenze gilt dann anteilig, also ein Zwölftel pro Monat.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen mit. Abgerechnet wird nach Jahresende, zu viel ausgezahlte Beihilfe fordert die Behörde per Bescheid zurück.
Familienbeihilfe: Die Grenze liegt bei 17.212 € im Jahr. Gezählt wird das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr, grob dein Lohn nach Abzug von Sozialversicherung und Werbungskosten, erst ab dem Jahr nach deinem 19. Geburtstag.
Einkommen aus Monaten ohne Familienbeihilfe bleibt außen vor, ebenso 13. und 14. Gehalt. Liegst du darüber, sinkt die Familienbeihilfe um den Betrag, um den du die Grenze überschreitest; zu viel Bezahltes wird zurückgefordert.
Ein geringfügiger Job allein bleibt weit darunter: Selbst 551,10 € mal zwölf sind nur 6.613,20 €. Knapp wird es mit Ferienjob, Praktikum oder einem Job über der Grenze.
Deutschland: Minijob, Midijob, Werkstudent
Ein Minijob geht 2026 bis 603 € im Monat. Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich, auch Midijob genannt: Du bist voll sozialversichert, dein eigener Beitragsanteil steigt aber erst nach und nach an.
Als Werkstudentin oder Werkstudent arbeitest du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche und darfst mehr verdienen. Beiträge fallen dann nur zur Rentenversicherung an, nicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Arbeitest du in der Vorlesungszeit mehr, zahlst du Beiträge zu allen Versicherungszweigen. Ausnahme: befristet mehr Stunden abends, am Wochenende oder in den Semesterferien, höchstens 26 Wochen im Jahr.
Deutschland: BAföG und Kindergeld
BAföG: Bis zur Minijob-Grenze, gerechnet im Schnitt über den Bewilligungszeitraum, wird dein BAföG nicht gekürzt. Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen. Was darüber liegt, wird angerechnet, also vom BAföG abgezogen. Melde eine Änderung beim Amt, sobald sie absehbar ist.
Kindergeld: Es läuft im Studium bis 25. Während der ersten Ausbildung, also etwa im Bachelor direkt nach der Schule, darfst du dabei beliebig viel arbeiten. Hast du schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, zählt nur noch ein Job mit höchstens 20 Wochenstunden oder ein Minijob.
Familienversicherung: Bei den Eltern bleibst du bis 25 kostenlos versichert, wenn du 2026 höchstens 565 € im Monat verdienst, mit Minijob 603 €. Verdienst du mehr, brauchst du eine eigene Versicherung.
- Minijob-Grenze 2026
- 603,00 €
- Lohn: 40 Stunden × 13,90 €
- − 556,00 €
Luft bis zur Grenze, pro Monat47,00 €
So prüfst du deine Grenze
Einmal im Semester reicht, und immer dann, wenn sich Stunden oder Lohn ändern.
- Monatslohn mit der Monatsgrenze vergleichen: 551,10 € in Österreich, 603 € in Deutschland.
- Jahreslohn hochrechnen und mit den Grenzen von Beihilfe und Familienbeihilfe vergleichen, inklusive Ferienjob.
- Beim BAföG den Schnitt über den ganzen Bewilligungszeitraum rechnen, nicht nur einen Monat.
- Mehr Stunden geplant? Vorher beim Amt, bei der Familienkasse oder beim Finanzamt nachfragen.
Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Grenzen und Beträge gelten für 2026 und ändern sich meist im Jänner beziehungsweise Januar; maßgeblich sind Bescheid und die verlinkten Stellen. Beratung gibt es in Österreich bei Arbeiterkammer und ÖH, in Deutschland bei Verbraucherzentralen (zum Teil gegen Gebühr) und der Sozialberatung der Studierendenwerke.
Quellen und Einordnung
Veränderliche Preise, Fristen und Regeln sind mit Prüfdatum und Geltungsbereich angegeben. Prüfe sie vor einer Entscheidung noch einmal bei der verlinkten Stelle.
- oesterreich.gv.at: GeringfügigkeitsgrenzeÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. 551,10 € im Monat 2026, nur unfallversichert, freiwillige Selbstversicherung.
- ÖGK: Mitversicherung von KindernÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Bis 27 bei ordentlichem Studium, geringfügiger Job unschädlich, keine Mitversicherung bei eigener Pflichtversicherung.
- Arbeiterkammer Steiermark: Studierende mit JobÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Voll versichert über der Geringfügigkeitsgrenze, Dienstnehmeranteil 18,07 Prozent.
- ÖGK: Arbeitslosenversicherung bei geringem EinkommenÖsterreich; Stand 1. Jänner 2026, abgerufen am 24. September 2026. Gestaffelter Beitrag, bis 2.225 € null.
- RIS: StudienförderungsgesetzÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Einkommen während des Bezugs, anteilige Grenze, Rückforderung.
- oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe und ZuverdienstÖsterreich; Stand 1. Jänner 2026, abgerufen am 24. September 2026. Zu versteuerndes Einkommen, was nicht zählt, Rückzahlung.
- stipendium.at: Studium und BerufÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Zuverdienstgrenze 17.677 € für das Kalenderjahr 2026.
- RIS: § 5 FamilienlastenausgleichsgesetzÖsterreich; Fassung ab 1. Jänner 2026, abgerufen am 24. September 2026. Zuverdienstgrenze 17.212 €, Kürzung um den Überschreitungsbetrag.
- Minijob-Zentrale: Minijob mit VerdienstgrenzeDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. 603 € im Monat ab 1. Januar 2026.
- Minijob-Zentrale: StudierendeDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Werkstudenten höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit, nur Rentenversicherung.
- Minijob-Zentrale: Werkstudent und MinijobDeutschland; Stand 23. Februar 2026, abgerufen am 24. September 2026. Über 20 Stunden Beiträge zu allen Zweigen, Ausnahme bis 26 Wochen.
- Minijob-Zentrale: MidijobDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Übergangsbereich 603,01 € bis 2.000 €.
- bafög.de: FreibeträgeDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Hinzuverdienst bis zur Minijob-Grenze ohne Kürzung, maßgeblich das Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum.
- EStG § 32: Kinder in AusbildungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Erwerbstätigkeit in der ersten Ausbildung unschädlich, danach höchstens 20 Wochenstunden oder Minijob.
- Familienkasse: Merkblatt KindergeldDeutschland; Stand Juli 2026, abgerufen am 24. September 2026. Erwerbstätigkeit nach der ersten Ausbildung, Ziffer 4.5.
- GKV-Spitzenverband: Rechengrößen 2026Deutschland; Stand 1. Januar 2026, abgerufen am 24. September 2026. Familienversicherung 565 € und 603 €.
- Bundesregierung: MindestlohnDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. 13,90 € pro Stunde seit 1. Januar 2026.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Wie viele Stunden sind das bei Person B zusätzlich?
47 € geteilt durch 13,90 € sind gut drei Stunden im Monat. Ab Januar 2027 steigen Mindestlohn und Minijob-Grenze; dann neu rechnen.
Zählt ein Ferienjob für die Jahresgrenzen?
Ja. Bei Studienbeihilfe und Familienbeihilfe zählt das Einkommen im ganzen Kalenderjahr, also auch Ferienjob und Praktikum.
Ist ein geringfügiger Job in Österreich schlecht für die Mitversicherung?
Nein. Laut ÖGK schadet ein geringfügiger Job der Mitversicherung bei den Eltern nicht.
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