Hol zuerst die letzte Jahresrechnung

Für einen brauchbaren Vergleich brauchst du Postleitzahl und Jahresverbrauch. Beides findest du auf der letzten Abrechnung. Vergleiche danach den Gesamtpreis, nicht nur den Arbeitspreis (den Preis pro Kilowattstunde) oder einen Neukundenbonus.

Der Gesamtpreis ist dein Verbrauch mal Arbeitspreis plus der Grundpreis, ein fester Betrag pro Monat. Für den Wechsel brauchst du außerdem Zählernummer und Zählerstand, in Deutschland am besten auch die Marktlokations-ID von der Rechnung.

Ziehst du neu ein und hast keine Rechnung, hilft ein Richtwert: Die E-Control rechnet für einen Einpersonenhaushalt mit rund 2.000 kWh Strom im Jahr, für einen durchschnittlichen Haushalt in Österreich mit 3.500 kWh. Nach einem Jahr ersetzt du die Schätzung durch deinen echten Wert.

Rechne auch ohne Startbonus

Ein günstiges erstes Jahr kann im zweiten Jahr deutlich teurer werden. Rechne deshalb einmal mit und einmal ohne Bonus.

In Österreich hilft dabei der Tarifkalkulator der E-Control: Dort lassen sich Rabatte für das erste Jahr an- und abwählen. Wer länger bleiben will, rechnet laut E-Control besser ohne.

Die Verbraucherzentrale rät in Deutschland dasselbe: Bonus im Vergleich ausblenden oder nach einem Jahr wieder wechseln. Achte auch auf die Preisgarantie. Sie deckt meist nicht alles ab, Netzentgelte, Steuern und Umlagen können trotzdem steigen.

Beispiel: ein Bonustarif im ersten JahrFiktiver Tarif und angenommener Verbrauch einer Dreier-WG in Deutschland. Im zweiten Jahr ohne Bonus kostet derselbe Tarif 784 €, 21,78 € pro Person und Monat.
Arbeitspreis: 2.000 kWh zu 0,32 €
640,00 €
Grundpreis: 12 × 12,00 €
144,00 €
Neukundenbonus, nur im ersten Jahr
− 120,00 €

Kosten im ersten Jahr664,00 €

Laufzeit und Grundversorgung

In Deutschland darf die erste Laufzeit laut Verbraucherzentrale höchstens zwei Jahre dauern, danach ist der Vertrag jederzeit kündbar. Schließt du nach dem Einzug keinen Vertrag ab, beliefert dich der Grundversorger, also der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet (§ 36 EnWG). Diesen Vertrag kannst du mit zwei Wochen Frist kündigen.

In Österreich gilt für Strom seit 24. Dezember 2025 das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Du kündigst mit zwei Wochen Frist, ohne festen Termin.

Eine Bindung ist laut E-Control höchstens ein Jahr zulässig, vier Wochen vor ihrem Ende muss dich der Lieferant darauf hinweisen. Ein Recht auf Grundversorgung mit Strom hast du auch hier.

Preiserhöhung: deine Rechte

Will dein Lieferant in Deutschland den Preis erhöhen, muss er dich spätestens einen Monat vorher informieren. Du kannst dann ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen, ohne Kosten (§ 41 Abs. 5 EnWG). In der Grundversorgung wird eine Erhöhung mindestens sechs Wochen vorher angekündigt.

In Österreich muss der Stromlieferant eine Preisänderung mindestens einen Monat vorher mitteilen. Du kannst binnen vier Wochen kostenlos widersprechen, auch während einer Bindung (§ 21 ElWG).

Dann läuft der Vertrag noch rund drei Monate zu den alten Preisen und endet zum Monatsletzten. Steigen nur Steuern und Abgaben, gibt es kein Widerspruchsrecht.

Wechseln: kostenlos und schnell

In Deutschland ist der Wechsel für Haushaltskunden kostenlos. Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist gelten trotzdem weiter.

Der neue Lieferant kündigt den alten Vertrag mit deiner Vollmacht. Beim Strom dauert der technische Wechsel seit 6. Juni 2025 an Werktagen höchstens 24 Stunden, beim Gas gilt diese Regel nicht.

In Österreich ist der Stromwechsel ebenfalls kostenlos. Er dauert höchstens drei Wochen, der technische Teil seit 1. April 2026 höchstens 24 Stunden (§ 25 ElWG).

Umzug und Zählerstand

Ziehst du in Deutschland um, kannst du den Vertrag mit sechs Wochen Frist außerordentlich kündigen. Das entfällt, wenn der Lieferant dir binnen zwei Wochen anbietet, dich an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen weiter zu beliefern (§ 41b EnWG).

Notiere oder fotografiere den Zählerstand am Wechseltag und bei Ein- und Auszug. Gib Kundennummer oder Zählerdaten nicht an unaufgeforderte Anrufer weiter. Für Österreich ist der E-Control-Rechner die unabhängige erste Anlaufstelle.

In der WG steht der Vertrag meist auf einer Person. Teilt den Abschlag und legt gemeinsam etwas für eine mögliche Nachzahlung zurück.

Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen, Preise und Regeln ändern sich, maßgeblich sind dein Vertrag und die verlinkten Stellen.

Quellen und Einordnung

Veränderliche Preise, Fristen und Regeln sind mit Prüfdatum und Geltungsbereich angegeben. Prüfe sie vor einer Entscheidung noch einmal bei der verlinkten Stelle.

  1. Bundesnetzagentur: LieferantenwechselDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Kostenloser Wechsel, Kündigung per Vollmacht, Zählerdaten, Strom binnen 24 Stunden seit 6. Juni 2025.
  2. EnWG § 41: Preisänderung und SonderkündigungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Mitteilung einen Monat vorher, Kündigung ohne Frist (Abs. 5).
  3. EnWG § 41b: Kündigung beim UmzugDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Sechs Wochen Frist, außer bei Angebot zur Weiterbelieferung (Abs. 5).
  4. EnWG § 36: GrundversorgungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026.
  5. StromGVV § 20: Kündigung der GrundversorgungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Zwei Wochen Frist; Ankündigung von Preisänderungen nach § 5.
  6. Verbraucherzentrale: Bonustarife für Strom und GasDeutschland; Stand 5. August 2026, abgerufen am 24. September 2026. Bonus ausblenden, Preisgarantie prüfen.
  7. Verbraucherzentrale: Stromvertrag für die erste WohnungDeutschland; Stand 23. Januar 2026, abgerufen am 24. September 2026. Laufzeit höchstens zwei Jahre, danach jederzeit kündbar.
  8. E-Control: TarifkalkulatorÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Unabhängiger Vergleich mit Postleitzahl und Jahresverbrauch.
  9. E-Control: RabatteÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Wechselrabatte an- und abwählen, bei längerem Bleiben ohne Rabatt rechnen.
  10. E-Control: wichtige HinweiseÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Einordnung von Preisständen und Vergleichsergebnissen.
  11. E-Control: Laufzeit und KündigungÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Zwei Wochen Frist, Bindung höchstens ein Jahr.
  12. E-Control: Was kostet eine Kilowattstunde?Österreich; abgerufen am 24. September 2026. Einpersonenhaushalt rund 2.000 kWh; Durchschnittshaushalt 3.500 kWh laut Preismonitor.
  13. RIS: ElektrizitätswirtschaftsgesetzÖsterreich; BGBl. I Nr. 91/2025, abgerufen am 24. September 2026. Preisänderung (§ 21), Kündigung (§ 24), Wechsel (§ 25), Grundversorgung (§ 30).

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Ist der Wechsel in 24 Stunden erledigt?

In Deutschland gilt die 24-Stunden-Regel seit Juni 2025 für den technischen Wechsel beim Strom, an Werktagen. In Österreich gilt sie für Strom seit April 2026. Sie hebt die Laufzeit deines alten Vertrags nicht auf.

Welcher Tarif ist der beste?

Das hängt von Ort, Verbrauch, Laufzeit und Preisgarantie ab. Restklar nennt deshalb keinen pauschalen Anbieter.

Was passiert, wenn ich nach dem Einzug keinen Vertrag abschließe?

In Deutschland beliefert dich dann der Grundversorger. Prüf seinen Preis: Du kannst mit zwei Wochen Frist in einen anderen Tarif wechseln.

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