Haftpflicht ist Pflicht, Kasko ist Wahl
Du hast dein erstes Auto gefunden und brauchst vor der Zulassung eine Versicherungsbestätigung. Ohne Kfz-Haftpflicht darfst du weder in Deutschland noch in Österreich fahren. Sie zahlt, wenn du einem anderen einen Schaden verursachst: am Auto, an einer Person oder an einem Zaun.
Das Gesetz schreibt Mindestversicherungssummen vor. In Deutschland sind es 7,5 Millionen € für Personenschäden, 1,3 Millionen € für Sachschäden und 50.000 € für reine Vermögensschäden.
Die Verbraucherzentrale rät zu möglichst 100 Millionen € pauschal. In Österreich schreibt das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz für Pkw 7,79 Millionen € pauschal je Schadenfall vor.
Teilkasko und Vollkasko: was sie zahlen
Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Auto, für die meist niemand verantwortlich ist: Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch und Wildunfall. Die Vollkasko zahlt zusätzlich Schäden, die du selbst verursachst, und Vandalismus.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den du bei jedem Schaden selbst zahlst, etwa 150 oder 300 €. Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie. Nimm nur einen Betrag, den du im Schadenfall wirklich auf dem Konto hast.
Die Verbraucherzentrale rät: Vollkasko für teure Neuwagen und für Autos, die über Kredit oder Leasing finanziert sind. Bei älteren Autos kann sich eine Teilkasko lohnen. Ist das Auto nur noch wenig wert, rechne nach, ob die Kasko-Prämie in ein paar Jahren mehr kostet als das Auto.
Schadenfreiheitsklasse und Bonus-Malus
Deutschland: Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zählt, wie viele Jahre du ohne gemeldeten Schaden gefahren bist. Wer ohne Vorgeschichte einen Vertrag abschließt, startet nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands in SF 0 und zahlt einen hohen Prozentsatz des Grundbeitrags.
Hast du den Führerschein seit mindestens drei Jahren, ist SF ½ möglich. Jedes schadenfreie Jahr stuft dich hoch, ein gemeldeter Schaden zurück.
Österreich: Ein Bonus-Malus-System ist seit Jahren nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, die meisten Versicherer nutzen aber eines. Üblich ist eine Skala von 0 bis 17: Neueinsteiger beginnen in Stufe 9 mit 100 % der Grundprämie, jedes schadenfreie Jahr senkt die Stufe. Wie weit ein Schaden zurückstuft, legt der Versicherer fest.
Günstiger starten als Fahranfänger
Die Prämie hängt von Alter, Wohnort, Auto, Kilometern und Fahrerkreis ab. Diese Punkte kannst du beeinflussen:
- Zweitwagenregelung (DE): Ist auf deine Eltern schon ein Auto mit mindestens SF 1 versichert, kann ein Zweitwagen in SF 1 starten, wenn du den Führerschein seit mindestens einem Jahr hast. Versicherungsnehmer sind dann die Eltern.
- Rabatt übernehmen (DE): Ein Elternteil kann dir seinen Schadenfreiheitsrabatt übertragen, aber nur für die Jahre, in denen du dessen Auto überwiegend selbst gefahren bist. Der Elternteil verliert den Rabatt dann ganz.
- Stufe übernehmen (AT): Die Bonus-Malus-Stufe kann meist im Familienverband übertragen werden. Die Bedingungen legt der Versicherer fest.
- Jährlich zahlen statt monatlich, Kilometer ehrlich schätzen und nur Fahrer eintragen, die wirklich fahren.
- Wichtig: Die Angaben zu Halter und Fahrern müssen stimmen. Fährst du das Auto allein, aber nur die Eltern sind angegeben, kann das teuer werden. Was dann gilt, steht in den Vertragsbedingungen.
Kleinen Schaden melden oder selbst zahlen?
Ein gemeldeter Schaden kann mehrere Jahre lang eine höhere Prämie bedeuten. Bei kleinen Schäden lohnt es sich deshalb zu rechnen, ob du ihn besser selbst zahlst. Frag deine Versicherung, wie sich die Prämie nach einer Meldung ändert.
- Reparatur am eigenen Auto
- 900,00 €
- Vollkasko zahlt nach 300 € Selbstbehalt
- − 600,00 €
- Höhere Prämie nach der Rückstufung, drei Jahre zu je 250 €
- 750,00 €
Melden kostet dich insgesamt1.050,00 €
Orientierung, keine Beratung. Beträge, Tarife und Regeln ändern sich, maßgeblich sind dein Vertrag und die verlinkten Stellen.
Quellen und Einordnung
Veränderliche Preise, Fristen und Regeln sind mit Prüfdatum und Geltungsbereich angegeben. Prüfe sie vor einer Entscheidung noch einmal bei der verlinkten Stelle.
- Pflichtversicherungsgesetz § 1: VersicherungspflichtDeutschland; abgerufen am 23. September 2026. Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Halter.
- Pflichtversicherungsgesetz, Anlage: MindestversicherungssummenDeutschland; abgerufen am 23. September 2026. 7,5 Mio. € Personen-, 1,3 Mio. € Sach-, 50.000 € Vermögensschäden.
- Verbraucherzentrale: Kfz-VersicherungDeutschland; Stand 4. November 2025, abgerufen am 23. September 2026. Teil- und Vollkasko, Zweitwagen, Übertragung des Rabatts.
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015)Deutschland; Stand 30. April 2025, abgerufen am 23. September 2026. Unverbindliche Musterbedingungen: SF 0, SF ½, Zweitwagen, Übertragung.
- KHVG 1994 § 9: Mindestversicherungssummen (Gesetzestext bei JUSLINE)Österreich; Fassung seit 23. Dezember 2023, abgerufen am 23. September 2026. Pkw 7.790.000 € pauschal; RIS war beim Abruf nicht erreichbar.
- AK Niederösterreich: Kfz-Versicherungen, Haftpflicht oder KaskoÖsterreich; abgerufen am 23. September 2026. Haftpflicht Pflicht, Teil- und Vollkasko, Selbstbehalt.
- konsumentenfragen.at: Versicherungsprämie und Bonus-MalusÖsterreich; abgerufen am 23. September 2026. Nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, Einstieg Stufe 9, Übertragung im Familienverband.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Brauche ich als Fahranfänger eine Vollkasko?
Pflicht ist sie nur, wenn Leasing- oder Kreditvertrag es verlangen. Sinnvoll ist sie, wenn du einen Totalschaden am eigenen Auto nicht aus eigenem Geld ersetzen könntest.
Darf ich das Auto meiner Eltern fahren?
Ja, wenn der Vertrag dich als Fahrer erlaubt. Manche Tarife gelten nur für bestimmte oder ältere Fahrer. Frag vorher nach, sonst droht eine Nachzahlung.
Was passiert mit meinem Rabatt nach einem Unfall?
In Deutschland wirst du je nach Klasse zurückgestuft, in Österreich im Bonus-Malus-System um einige Stufen. Die genaue Rückstufung steht in deinen Vertragsbedingungen.
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