Was läuft über die Eltern?

Bevor du etwas abschließt oder kündigst, klär, was schon besteht. In Österreich bist du in der Krankenversicherung deiner Eltern bis zum Tag vor dem 27. Geburtstag mitversichert, wenn du studierst und ab dem dritten Semester Studienerfolg nachweist, etwa 16 ECTS. Ein geringfügiger Job schadet dabei nicht.

In Deutschland bleibst du bis 25 in der Familienversicherung, solange du höchstens 565 € im Monat verdienst, mit Minijob 603 €.

Die Privathaftpflicht der Eltern schützt unverheiratete Kinder in der ersten Ausbildung meist bis 25 mit. In Österreich gilt das oft auch für die Haushaltsversicherung der Eltern. Frag nach, was in deren Vertrag steht, und lass es dir zeigen, bevor du einen eigenen abschließt.

Was du wirklich brauchst

Die Verbraucherzentrale nennt die Privathaftpflicht unverzichtbar und empfiehlt mindestens 10 Millionen Euro Deckung. In Österreich steckt sie meist in der Haushaltsversicherung. Prüf dort die Deckungssumme der Haftpflicht und ob sie weltweit gilt, wenn du verreist.

Eine Hausratversicherung lohnt sich vor allem bei teurem Hausrat. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung nennt die Verbraucherzentrale für fast alle Studierenden wichtig, früh abgeschlossen ist sie günstiger.

Beantworte die Gesundheitsfragen vollständig, sonst kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.

Meist verzichtbar sind Versicherungen für Handy, Laptop oder Brille, außer die Geräte sind sehr teuer, und Reisegepäck-, Glasbruch- oder Reparaturversicherungen. Im Beispiel zahlt jemand in der ersten eigenen Wohnung 232,88 € im Jahr für drei Verträge. Ohne die zwei verzichtbaren bleiben 108 €.

Beispiel: drei Verträge im JahrFiktive Prämien, erste eigene Wohnung in Deutschland. Ohne die zwei meist verzichtbaren Verträge bleiben 108 € im Jahr, also 9 € im Monat.
Haftpflicht und Hausrat, 2 × 54,00 €
108,00 €
Handyversicherung, 12 × 7,99 €
95,88 €
Reisegepäckversicherung, jährlich
29,00 €

Alle drei im Jahr232,88 €

Vergleiche nicht nur die Prämie

Die Prämie ist der Beitrag, den du zahlst. Prüfe daneben versicherte Personen, Leistung, Ausschlüsse, Wartezeiten und Geltungsbereich. Ein billigerer Vertrag spart nichts, wenn im Schadenfall die wichtige Leistung fehlt.

Leg die Bedingungen zweier Angebote nebeneinander und markiere drei Punkte: die Versicherungssumme, was ausgeschlossen ist und ob der Schutz auch im Ausland gilt, etwa im Auslandssemester.

Jährlich zahlen kann günstiger sein

Monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung kann Zuschläge kosten. Bei klassischen Lebensversicherungen sind es laut Arbeiterkammer 1,5 bis drei Prozent bei monatlicher Zahlung. Rechne den Jahresbetrag und lege dafür jeden Monat ein Zwölftel zurück.

Selbstbehalt heißt eigenes Risiko

Der Selbstbehalt ist der Teil eines Schadens, den du selbst zahlst. Ein höherer Selbstbehalt kann die Prämie senken. Gleichzeitig musst du kleinere Schäden selbst tragen. Entscheide nur mit einem Betrag, den du im Ernstfall wirklich verfügbar hast.

Kündigen, aber mit Plan

Die Arbeiterkammer rät, Verträge alle ein bis zwei Jahre zu prüfen, besonders wenn sich dein Leben ändert, etwa am Ende der Ausbildung. Doppelte Verträge fallen dabei am ehesten auf.

In Deutschland verlängert sich ein Vertrag stillschweigend jeweils höchstens um ein Jahr. Die Kündigungsfrist liegt zwischen einem und drei Monaten vor dem Ablauf (§ 11 VVG).

Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne dass sich der Schutz ändert, kannst du binnen eines Monats nach der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG).

In Österreich kannst du einen Vertrag, der länger als drei Jahre läuft, zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 VersVG). Rabatte für die lange Laufzeit kann der Versicherer dann zurückfordern. In beiden Ländern dürfen nach einem Schadenfall beide Seiten kündigen.

Kündige erst, wenn der neue Vertrag bestätigt ist. Sonst entsteht eine Lücke. Einen neuen Vertrag kannst du in beiden Ländern binnen 14 Tagen widerrufen oder davon zurücktreten, bei Lebensversicherungen binnen 30 Tagen.

Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen, Preise und Regeln ändern sich, maßgeblich sind dein Vertrag und die verlinkten Stellen.

Quellen und Einordnung

Veränderliche Preise, Fristen und Regeln sind mit Prüfdatum und Geltungsbereich angegeben. Prüfe sie vor einer Entscheidung noch einmal bei der verlinkten Stelle.

  1. AK Oberösterreich: VersicherungsvertragÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Leistungsumfang, Ausschlüsse, Versicherungssumme und Vergleich.
  2. AK Salzburg: Kostenfalle VersicherungsspesenÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Zuschläge bei unterjähriger Zahlung, bei Lebensversicherungen 1,5 bis drei Prozent monatlich.
  3. AK Oberösterreich: HaushaltsversicherungÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Privathaftpflicht als Teil der Haushaltsversicherung.
  4. ÖGK: Angehörige, Mitversicherung von KindernÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Mitversicherung bis zum Tag vor dem 27. Geburtstag, Erfolgsnachweis.
  5. Arbeiterkammer: KinderversicherungÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Mitversicherung in der Haushaltsversicherung der Eltern, meist bis 25.
  6. Verbraucherzentrale: Versicherungen für StudierendeDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Privathaftpflicht der Eltern, Hausrat, Berufsunfähigkeit.
  7. Verbraucherzentrale: Private HaftpflichtversicherungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Unverzichtbar, Deckung mindestens 10 Millionen Euro.
  8. Verbraucherzentrale: Welche Versicherungen zum Start in Ausbildung oder JobDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Geräte-, Reisegepäck- und ähnliche Versicherungen meist unnötig.
  9. AK Oberösterreich: Versicherungs-CheckÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Verträge alle ein bis zwei Jahre prüfen, Doppelversicherungen vermeiden.
  10. RIS: Versicherungsvertragsgesetz § 8Österreich; abgerufen am 24. September 2026. Kündigung nach drei Jahren, dann jährlich, Frist ein Monat; Rücktritt 14 Tage nach § 5c.
  11. VVG § 11: Verlängerung und KündigungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Verlängerung höchstens ein Jahr, Frist ein bis drei Monate.
  12. VVG § 40: Kündigung bei PrämienerhöhungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Kündigung binnen eines Monats nach der Mitteilung; Widerruf 14 Tage nach § 8.
  13. GKV-Spitzenverband: Rechengrößen 2026Deutschland; Stand 1. Januar 2026, abgerufen am 24. September 2026. Familienversicherung: 565 €, mit Minijob 603 €.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Soll ich alte Versicherungen kündigen?

Nicht pauschal. Erst Leistung und Lebenssituation prüfen, dann Angebote vergleichen. Schutzlücken können teurer sein als die Prämie.

Bin ich über die ÖH versichert?

Mit dem ÖH-Beitrag bist du unfall- und haftpflichtversichert, aber nur im Rahmen des Studiums. Für deine Freizeit brauchst du eigenen Schutz oder den deiner Eltern.

Wann endet die Mitversicherung bei den Eltern?

Die Haftpflicht der Eltern meist mit dem Ende der ersten Ausbildung oder mit 25. Die Familienversicherung in Deutschland endet spätestens mit 25, die Mitversicherung in Österreich am Tag vor dem 27. Geburtstag.

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