Der Hauptwohnsitz entscheidet

Ein Auto wird in Österreich an seinem dauernden Standort zugelassen. Bei Privatpersonen ist das der Hauptwohnsitz (§ 40 KFG). Ziehst du fürs Studium nach Wien, hängt also viel an einer Frage: Wird Wien dein Hauptwohnsitz oder nur ein Nebenwohnsitz?

Anmelden musst du dich an der neuen Adresse in jedem Fall, binnen drei Tagen nach dem Einzug (§ 3 Meldegesetz). Die Meldung ist gebührenfrei und geht mit ID Austria auch online.

Frei wählen kannst du das nicht ganz: Hauptwohnsitz ist die Unterkunft, die du zum Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen machen willst. Bei mehreren Wohnsitzen zählt, wo Studium oder Job, Geld und Freundeskreis überwiegend liegen (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz).

Bleibt dein Hauptwohnsitz bei den Eltern und Wien wird Nebenwohnsitz, musst du das Auto nicht ummelden. Wird die neue Wohnung dein Hauptwohnsitz, folgt das Auto.

Prüfe das Kürzel am Kennzeichen

Das Kürzel am Anfang des Kennzeichens steht für die Zulassungsbehörde, etwa W für Wien. Bleibt es gleich, ist oft keine neue Zulassung nötig. Wechselt die Behörde, muss das Fahrzeug ab- und neu angemeldet werden.

Ziehst du innerhalb Wiens um, musst du nichts tun. Ziehst du von Graz nach Wien, wechselt die Behörde: Du meldest das Auto ab und gleichzeitig neu an, bei einer Zulassungsstelle im neuen Bezirk (§ 43 KFG). Ein Wunschkennzeichen kannst du dabei nicht mitnehmen.

Halte die Wochenfrist ein

Änderungen bei Name oder Adresse müssen grundsätzlich binnen einer Woche gemeldet werden (§ 42 KFG). Bleiben Behörde und Kürzel gleich, etwa bei einem Umzug innerhalb Wiens, trägt die Meldebehörde die neue Adresse im Hintergrund nach.

Wechselt die Behörde, meldest du das Auto gleichzeitig mit der Verlegung des Hauptwohnsitzes ab und neu an. Prüfe vorher, welche Unterlagen deine Zulassungsstelle verlangt.

So läuft die Ummeldung

Zulassungsstellen betreiben die Kfz-Versicherer. Ab- und Neuanmeldung erledigst du dort gleichzeitig, zusammen mit der Verlegung des Hauptwohnsitzes. Diese Schritte gehören dazu:

  • Hauptwohnsitz binnen drei Tagen nach dem Einzug anmelden
  • Zulassungsstelle im neuen Bezirk wählen und Unterlagen vorher erfragen
  • alte Kennzeichentafeln abgeben, neue Tafeln und Plakette anbringen
  • digitale Vignette auf das neue Kennzeichen umregistrieren, das kostet 18 €
  • neue Adresse der Versicherung melden: Ein eingeschriebener Brief an die alte Adresse gilt sonst als zugestellt (§ 10 VersVG)

Was die Ummeldung kostet

Beim Wechsel in einen anderen Bezirk fallen die vollen Zulassungskosten an: 178 € Gebühr, die auch die Abmeldung abdeckt, bis zu 65,60 € Kostenersatz der Zulassungsstelle, 23 € für die Kennzeichentafeln, 2,30 € für die Plakette und 1,10 € für die Abfrage im Melderegister. Das sind rund 270 €.

Möchtest du den Zulassungsschein als Scheckkarte, kostet das laut Behördenseite 31,10 € extra, zusammen 301,10 €. Plane den Betrag als einmalige Kosten im Umzugsmonat, neben Kaution und erster Miete. Prüf die Gebühren am Tag deiner Planung noch einmal.

Beispiel: mit dem Auto von Graz nach WienFiktiver Umzug einer Studentin mit eigenem Auto, die Gebühren sind echt (Stand 2026). Dazu kommen 18 €, falls die digitale Vignette umregistriert werden muss.
Gebühr für die Zulassung, deckt die Abmeldung
178,00 €
Kostenersatz der Zulassungsstelle, höchstens
65,60 €
Kennzeichentafeln
23,00 €
Plakette
2,30 €
Abfrage im Melderegister
1,10 €
Zulassungsschein als Scheckkarte, auf Wunsch
31,10 €

Ummelden zusammen301,10 €

Parkpickerl in Wien

Für das Parkpickerl brauchst du einen Hauptwohnsitz in Wien. Du musst Zulassungsbesitzer sein, und das Auto muss auf deine Hauptwohnsitz-Adresse zugelassen sein. Ausnahmen gibt es für Leasing, Miete ab vier Monaten und privat genutzte Firmenwagen.

Es kostet 13 € Parkometerabgabe im Monat, 156 € im Jahr. Dazu kommen 21 € Bundesabgabe und 50 € Verwaltungsabgabe, online mit ID Austria 13 € und 33 €, zusammen 46 € statt 71 €. Das Pickerl gilt je nach Antrag vier Monate bis zwei Jahre.

Mit einem Auto, das bei den Eltern zugelassen bleibt, bekommst du also kein Wiener Parkpickerl. Rechne dann mit Kurzparkscheinen oder einer Garage, oder mit der Stadt ohne Auto: Die Jahreskarte Jugend für alle unter 26 kostet in Wien ab 294 € im Jahr.

Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen, Preise und Regeln ändern sich, maßgeblich sind dein Vertrag und die verlinkten Stellen.

Quellen und Einordnung

Veränderliche Preise, Fristen und Regeln sind mit Prüfdatum und Geltungsbereich angegeben. Prüfe sie vor einer Entscheidung noch einmal bei der verlinkten Stelle.

  1. oesterreich.gv.at: Namens- oder AdressänderungÖsterreich; Stand 9. März 2026, abgerufen am 24. September 2026. Frist, Behördenwechsel, volle Zulassungskosten, Scheckkarte 31,10 €, Vignette 18 €.
  2. oesterreich.gv.at: WunschkennzeichenÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Bei Behördenwechsel nicht übertragbar.
  3. BMF: Kosten der Kfz-ZulassungÖsterreich; Stand 1. Jänner 2026, abgerufen am 24. September 2026. Gebühr 178 €, Kostenersatz, Tafeln, Plakette, Abfrage: rund 270 €.
  4. RIS: Kraftfahrgesetz § 40Österreich; abgerufen am 24. September 2026. Dauernder Standort ist der Hauptwohnsitz.
  5. RIS: Kraftfahrgesetz § 42Österreich; abgerufen am 24. September 2026. Änderungen binnen einer Woche, Ausnahme bei gleicher Behörde; Abmeldung bei Standortwechsel nach § 43.
  6. RIS: Meldegesetz § 1Österreich; abgerufen am 24. September 2026. Hauptwohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen (Abs. 7).
  7. RIS: Meldegesetz § 3Österreich; abgerufen am 24. September 2026. Anmeldung binnen drei Tagen.
  8. Stadt Wien: ParkpickerlÖsterreich; Stand 1. September 2026, abgerufen am 24. September 2026. Voraussetzungen, 13 € im Monat, Abgaben.
  9. RIS: Versicherungsvertragsgesetz § 10Österreich; abgerufen am 24. September 2026. Zustellung an die letzte bekannte Adresse.
  10. Wiener Linien: Tickets für StudierendeÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026 (Faktencheck 2026, Nr. 55). Jahreskarte Jugend unter 26 ab 294 €.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Gilt das auch in Deutschland?

Nein. Dieser Beitrag beschreibt Österreich. Für Deutschland gelten andere Behördenwege und Gebühren.

Muss ich ummelden, wenn Wien nur mein Nebenwohnsitz ist?

Nein. Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz. Ein Wiener Parkpickerl bekommst du dann aber nicht.

Kann ich mein Wunschkennzeichen mitnehmen?

Nicht, wenn die Zulassungsbehörde wechselt. Du bekommst ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel der neuen Behörde.

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