Kläre zuerst das Ende des alten Vertrags

Wann endet die Bindung, also die Mindestlaufzeit? Welche Kündigungsfrist gilt? Lass dir das Vertragsende bestätigen, bevor du den neuen Start festlegst. So vermeidest du unnötige Doppelmonate.

Die erste Mindestlaufzeit darf in beiden Ländern höchstens 24 Monate betragen. Danach kündigst du mit einem Monat Frist. In Österreich muss dich der Anbieter rechtzeitig vor dem letzten Kündigungszeitpunkt darauf hinweisen.

Prüfe Adresse und Gesamtkosten

Verfügbarkeit ist ortsabhängig. Rechne Aktivierung, Anschluss, Router und Grundgebühr zusammen. Ein kleiner Monatspreis kann durch Einmalkosten schnell seinen Vorsprung verlieren.

Rechne über die ganze Mindestlaufzeit, nicht nur über die Aktionsmonate. Im Beispiel kostet ein Tarif mit sechs günstigen Monaten über 24 Monate 900 €, im Schnitt 37,50 € im Monat statt der beworbenen 20 €.

Beispiel: ein Tarif über 24 MonateFiktiver Tarif für die Vierer-WG der Studentin aus Wien. Im Schnitt 37,50 € im Monat, pro Person 9,38 €.
6 Monate Aktionspreis zu 20,00 €
120,00 €
18 Monate Normalpreis zu 40,00 €
720,00 €
Aktivierung, einmalig
60,00 €

24 Monate zusammen900,00 €

Kaufe nur die Geschwindigkeit, die du nutzt

Mehr Mbit sind nicht automatisch mehr Wert. Videokonferenzen, Streaming, Homeoffice und die Zahl gleichzeitig genutzter Geräte bestimmen, was sinnvoll ist.

In der WG zählt, wie viele gleichzeitig streamen oder in Videocalls sitzen. Teilt ihr den Anschluss, haltet fest, wer den Vertrag unterschreibt. Nur diese Person ist Vertragspartner und schuldet dem Anbieter die ganze Rechnung.

Wechsel ohne Doppelzahlung

In Deutschland darf der Anschluss beim Anbieterwechsel höchstens einen Arbeitstag ausfallen. Der alte Anbieter muss dich weiter versorgen, bis der neue geschaltet hat (§ 59 TKG).

Dauert es länger, bekommst du ab dem zweiten Arbeitstag 10 € oder 20 Prozent des Monatspreises pro Tag, je nachdem, was höher ist. Das gilt auch, wenn ein Techniker einen vereinbarten Termin versäumt.

Deine Festnetznummer nimmst du kostenlos mit, in Deutschland bis einen Monat nach Vertragsende. In Österreich ist die Portierung ebenfalls kostenlos, das Festnetz fällt dabei laut RTR höchstens einen Arbeitstag aus.

Zu langsam? Miss nach

Weicht die Geschwindigkeit erheblich vom Vertrag ab, darfst du in Deutschland den Preis mindern oder außerordentlich kündigen (§ 57 TKG). Den Nachweis führst du mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur: 30 Messungen an drei Kalendertagen innerhalb von 14 Tagen, mit je einem Tag Pause dazwischen.

Eine Abweichung liegt etwa vor, wenn du an zwei von drei Messtagen nicht ein einziges Mal 90 Prozent der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreichst. Oder wenn die normalerweise verfügbare Geschwindigkeit in weniger als 90 Prozent der Messungen erreicht wird.

In Österreich empfiehlt die RTR, mit der zertifizierten Messung des RTR-Netztests zu dokumentieren, bei DSL, Kabel oder Glasfaser. Für Internet über einen Cube mit SIM-Karte gilt das nicht. Hilft der Anbieter nicht weiter, ist die Schlichtungsstelle der RTR kostenlos.

Umzug und Ausfall

Ziehst du um, läuft der Vertrag in beiden Ländern an der neuen Adresse weiter, ohne dass sich die Laufzeit ändert, wenn der Anbieter dort liefern kann. In Deutschland darf das Umzugsentgelt nicht höher sein als ein Neuanschluss.

Kann er nicht liefern, kündigst du in Deutschland mit einem Monat Frist (§ 60 TKG), in Österreich mit zwei Monaten zum Monatsende (§ 135 TKG 2021).

Fällt das Internet in Deutschland ganz aus und ist die Störung zwei Kalendertage nach deiner Meldung nicht behoben, bekommst du am dritten und vierten Tag je 5 € oder 10 Prozent des Monatspreises, ab dem fünften Tag je 10 € oder 20 Prozent, jeweils den höheren Betrag (§ 58 TKG). Melde eine Störung deshalb sofort.

Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen, Preise und Regeln ändern sich, maßgeblich sind dein Vertrag und die verlinkten Stellen.

Quellen und Einordnung

Veränderliche Preise, Fristen und Regeln sind mit Prüfdatum und Geltungsbereich angegeben. Prüfe sie vor einer Entscheidung noch einmal bei der verlinkten Stelle.

  1. AK Kärnten: Festnetz und Internet, Tipps zum AnbieterwechselÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Bindung, Einmalkosten, Verfügbarkeit und passende Bandbreite.
  2. RIS: Telekommunikationsgesetz 2021 § 135Österreich; abgerufen am 24. September 2026. Mindestvertragsdauer, Hinweis vor Vertragsende, Umzug mit zwei Monaten Frist (Abs. 11).
  3. RTR: Rufnummernmitnahme im FestnetzÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Kostenlos, Unterbrechung höchstens ein Arbeitstag.
  4. RTR-Netztest: rechtliche FragenÖsterreich; abgerufen am 24. September 2026. Zertifizierte Messung als Nachweis, Schlichtungsstelle kostenlos, nicht für mobile Lösungen.
  5. TKG § 56: Vertragslaufzeit und KündigungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Höchstens 24 Monate, danach ein Monat Frist.
  6. TKG § 57: Minderung und Kündigung bei AbweichungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Abs. 4 und 5.
  7. Bundesnetzagentur: Internetgeschwindigkeit und BreitbandmessungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. 30 Messungen an drei Kalendertagen, 90-Prozent-Schwellen.
  8. TKG § 58: Entstörung und EntschädigungDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. 5 € oder 10 Prozent, ab dem fünften Tag 10 € oder 20 Prozent.
  9. TKG § 59: AnbieterwechselDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Unterbrechung höchstens ein Arbeitstag, Entschädigung, Rufnummernmitnahme.
  10. TKG § 60: UmzugDeutschland; abgerufen am 24. September 2026. Weiterlaufen am neuen Wohnsitz, sonst ein Monat Frist.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Reichen 100 Mbit für jeden Haushalt?

Es gibt keinen Universalwert. Prüfe Personen, Geräte und Nutzung. Für einfaches Surfen und E-Mail ist oft deutlich weniger nötig.

Brauche ich beim Umzug einen neuen Vertrag?

Nein. Kann dein Anbieter an der neuen Adresse liefern, läuft der Vertrag dort mit derselben Laufzeit weiter. Nur wenn er nicht liefern kann, darfst du vorzeitig kündigen.

Bekomme ich Geld zurück, wenn das Internet ausfällt?

In Deutschland ja, wenn der Anschluss ganz ausfällt und die Störung zwei Kalendertage nach deiner Meldung nicht behoben ist. In Österreich wende dich an den Anbieter und, wenn das nicht hilft, an die Schlichtungsstelle der RTR.

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Internet sauber im Monatsplan.

Monatspreis als Fixkosten, Aktivierung oder Router als einmalige Kosten im Wechselmonat. So bleibt dein Rest ehrlich.

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