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Rechtliches

Bedingungen für Organisationslizenzen

Gilt für Wohnheime, Studierendenvertretungen, Fachschaften, Studierendenwerke, Hochschulen, Unternehmen und vergleichbare Stellen, die Zugänge zu Restklar für Dritte erwerben.

1. Anbieter und Vertragspartner

Anbieter ist Paul Krügel, Einzelunternehmen, Stephensongasse 2 / 19, 1210 Wien, Österreich, E-Mail team@restklar.com.

Vertragspartnerin ist die bestellende Organisation. Der Vertrag ist ein Unternehmergeschäft. Die bestellende Person versichert, zur Bestellung für die Organisation berechtigt zu sein.

2. Leistung

Die Organisation erwirbt eine bestimmte Zahl von Zugängen für ein Semester:

Plus-Sitz: Solo Plus für eine Person — 9,90 € je Semester
Wohneinheit: Gemeinsam für bis zu vier Personen — 29,90 € je Semester

Mindestbestellmenge: 25 Einheiten je Bestellung, Plus-Sitze und Wohneinheiten zusammengezählt.

Alle Preise sind Endpreise in Euro. Der Anbieter ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Ein Semester läuft vom 1. Oktober bis zum 31. März oder vom 1. April bis zum 30. September. Eine bei Semesterbeginn begonnene Lizenz läuft bis zum Semesterende; eine unterjährige Bestellung wird auf den Beginn des laufenden oder des nächsten Semesters bezogen. Eine anteilige Abrechnung findet nicht statt.

3. Bestellung, Rechnung, Zahlung

Die Bestellung erfolgt über das Formular auf restklar.com/organisationen oder per E-Mail. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.

Der Anbieter stellt eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Nach Zahlungseingang sendet der Anbieter einen Beitrittslink und einen Link zur Statusseite an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse.

Angaben im Bestellformular: Name der Organisation, Rechtsform, Anschrift, Rechnungsadresse, falls abweichend, UID- beziehungsweise USt-IdNr., Ansprechperson mit E-Mail-Adresse, Zahl der Plus-Sitze, Zahl der Wohneinheiten, Semester sowie optional der Partnercode der vermittelnden Person.

4. Einlösung und Zuordnung

Die Organisation gibt den Beitrittslink an die berechtigten Personen weiter. Jede Person löst ihn selbst im eigenen Restklar-Konto ein und belegt damit einen Platz.

  • Ein Platz gilt für ein Konto. Gibt eine Person ihren Platz in der App zurück, wird er wieder frei und kann während der Laufzeit von einer anderen berechtigten Person belegt werden.
  • Sind alle Plätze belegt, ist keine weitere Einlösung möglich.
  • Nicht belegte Plätze verfallen mit dem Ende des Semesters. Eine Erstattung für nicht belegte Plätze erfolgt nicht.
  • Eine Wohneinheit gilt für einen Haushalt mit bis zu vier aktiven Mitgliedern.

5. Keine Einsicht der Organisation

Die Organisation erhält über die Statusseite ausschließlich Mengenangaben: Zahl der gebuchten, belegten und freien Plätze sowie die Gültigkeit der Lizenz.

Die Organisation erhält keine Namen, keine E-Mail-Adressen, keine Angaben über die Nutzung und unter keinen Umständen Einblick in Budgets, Pläne, Ausgaben oder Haushalte der einzelnen Personen. Eine nachträgliche Auskunft über einzelne Personen ist ausgeschlossen.

Die Nutzung ist für die berechtigten Personen freiwillig. Die Organisation stellt sicher, dass daraus kein Nachteil entsteht und dass keine Verpflichtung zur Nutzung ausgesprochen wird.

6. Keine automatische Verlängerung

Die Lizenz endet mit dem Semester und verlängert sich nicht automatisch. Vier Wochen vor Semesterende weist der Anbieter auf das Ende hin und bietet eine Anschlussbestellung an. Ohne neue Bestellung fallen die betroffenen Konten auf Solo Basis zurück.

Die betroffenen Personen werden zwei Wochen vor Ende der Lizenz informiert und können ein eigenes Abo abschließen. In der Cloud gesicherte Daten bleiben 90 Tage lesbar und werden zwölf Monate nach Ende der Berechtigung gelöscht.

7. Finderprämie

Wird bei der Bestellung der Partnercode einer vermittelnden Person angegeben, erhält diese eine Finderprämie von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens 25 €. Die Prämie wird nach Zahlungseingang und nach Ablauf der Haltefrist von 30 Tagen freigegeben.

Die vermittelnde Person darf nicht der einkaufenden Stelle angehören. Das Bestellformular enthält dazu eine ausdrückliche Bestätigung:

„Die im Feld „Partnercode“ genannte Person gehört nicht unserer Organisation an und ist an der Beschaffungsentscheidung nicht beteiligt.“

Ohne diese Bestätigung wird keine Prämie gewährt. Der Anbieter kann eine Prämie verweigern, wenn Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt bestehen.

Organisationen können selbst am Partnerprogramm teilnehmen. Auszahlungen erfolgen dann an die berechtigte Stelle. Organisationen nehmen nicht an der Monats-Top-3 und nicht an der Rangliste teil.

8. Pflichten der Organisation

Die Organisation gibt den Beitrittslink nur an Personen weiter, für die er bestimmt ist, und veröffentlicht ihn nicht. Den Link zur Statusseite gibt sie nicht weiter. Bei einer öffentlichen Veröffentlichung kann der Anbieter den Beitrittslink sperren und einen neuen ausstellen; bereits belegte Plätze bleiben bestehen.

Die Organisation bewirbt Restklar gegenüber den berechtigten Personen sachlich und ohne Zusagen zu Funktionen, die Restklar nicht anbietet.

9. Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet die Daten der einzelnen Personen als eigener Verantwortlicher auf Grundlage des jeweiligen Nutzungsverhältnisses; eine Auftragsverarbeitung für die Organisation findet nicht statt. Die Organisation übermittelt keine personenbezogenen Daten ihrer Mitglieder an den Anbieter. Von der Organisation verarbeitet der Anbieter nur die Kontakt- und Rechnungsdaten.

10. Haftung, Recht, Gerichtsstand

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den Rechnungsbetrag des betroffenen Semesters.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien, soweit die Vertragspartnerin Unternehmerin ist.

Zuletzt geprüft: 25. September 2026

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